In Deutschland muss für alle Führerscheinklassen ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Jedoch verlernen laut dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) die Teilnehmer eines Erste-Hilfe-Kurses etwa die Hälfte des Erlernten innerhalb von zwei Jahren.
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Aufnahmen von sogenannten Dashcams grundsätzlich zulässig. Permanente Aufnahmen des Straßenverlehrs hingegen nicht.
Wer grob fahrlässig einen schweren Unfall herbeiführt, muss für Verletzungen seines Beifahrers unter Umständen auch dann allein haften, wenn dieser nicht angeschnallt war.