Leasing
Klarheit beim Auto-Leasing - das sollten Sie wissen
Das Leasing eines Autos bietet sich vor allem für diejenigen an, für die weder Barzahlung noch eine Finanzierung in Frage kommen. Vor allem junge Menschen gelten als attraktive Zielgruppe, da sie meist ohne große finanzielle Rücklagen ein modernes Fahrzeug fahren möchten. Niedrigeren Monatsraten und eine geringere oder gar keine Anzahlung sind in einem solchen Fall überzeugende Argumente.
Was genau bedeutet Leasing?
Der Begriff Leasing bezeichnet im zivilrechtlichen Sinne eine Art Mietvertrag. Im Rahmen eines solchen Leasingvertrags wird ein Auto, vom Leasinggeber beschafft und finanziert. Er überlässt dieses Fahrzeug dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts in Form einer monatlichen Rate. Dazu wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag abgeschlossen. Wichtig: das Besitzverhältnis des Autos, geht nicht an den Leasingnehmer (Kunde) über, sondern verbleibt beim Leasinggeber (in der Rege das Autohaus).
Wie kommt ein Leasingvertragzustande?
Für das Zustandekommen eines Leasingvertrags sind hauptsächlich die Bonität des Antragstellers und die Bewertung des Fahrzeugs, also dessen Wert, entscheidend. Sicherheiten wie eine Vorauszahlungen oder Kautionen können zur Reduzierung des Risikos des Leasinggebers dienen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Leasingvertrages aber ohne eine Anzahlung möglich, was dieses Modell für viele Autofahrer interessant macht. Denn durch ein Leasing haben sie die Möglichkeit, auch Fahrzeuge teruer Premium Marken wie BMW, Audi, Mercedes usw. zu nutzen. Spezielle Angebote der Leasingbranche wie das sogenannte Null-Leasing und andere Angebote, erhöhen die Attraktivität zusätzlich - auch wenn der private Leasingnehmer keinerlei Steuervorteile nutzen kann.
Welche Risiken birgt ein Leasingvertrag?
Grundsätzlich gilt: ein Leasingvertrag ist nicht ohne Weiteres während der Laufzeit kündbar. Daher sollte man im Vorfeld eingehend prüfen, ob die monatliche Rate für die gesamte Vertragslaufzeit geleistet werden kann - auch wenn z.B. beufliche oder private Veränderungen anstehen. Denn auch beim Verlust des Arbeitsplatzes muss müssen die Raten weitergezahlt werden.
Nach Ende des Leasingvertrages und sofern der Leasingnehmer seine eventuelle Kauf- oder Verlängerungsoption nicht wahrnimmt, kann der Leasinggeber wieder über das Fahrzeug verfügen. Meist kommt für den Leasingnehmer bei der Rückgabe jedoch das böse Erwachen: denn wer z.B. die vorgegebene Kilometerbegrenzung überschitten hat, das Fahrzeug nicht optimal gepflegt oder den ein oder andern kleinen Schaden (Kratzer im Lack, kleine Beulen o.ä.) verursacht hat, zahlt am Ende kräftig nach. Die Kosten bei der Rückgabe sind einer der häufigsten Streitpunkte beim Leasing.
Leasing oder Finanzierung?
Als Leasingnehmer treten häufig auch Unternehmen oder Geschäftsleute auf, da diese dadurch ihre Liquidität schonen und Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können. Privatpersonen hingegen können Leasingraten nicht steuerlich geltend machen. Daher werden im privaten Bereich gerne auch andere Finanzierungsarten wie ein Ratenkredit gewählt, da diese in der Regel wirtschaftlich sinnvoller sind.
Carsharing als Alternative zum Leasing
In den letzten Jahren hat sich aber vor allem Carsharing als interessante Alternative zum klassischen Leasing etabliert. Die Verfügbarkeit ist mittlerweile in vielen deutschen Großstädten gut ausgebaut und die flexiblen Preismodelle ermöglichen eine optimale Mobilität für jeden Geldbeutel.