Kfz-Verbandkasten
Verbandkasten für Pkw
Das Mitführen eines Verbandkasten, oder auch Erste-Hilfe-Kasten, ist laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §35h in Deutschland in jedem Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Sofern bei einer Verkehrskontrolle kein vollständiger Kfz-Verbandkasten vorgezeigt werden kann, ist mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro zu rechnen.
Da einige Bestandteile eines Kfz-Verbandkastens einem Verfallsdatum unterliegen, ist dieser regelmäßig zu kontrollieren. Abgelaufene Bestandteile, wie Wundschnellverbände, Verbandpäckchen, Kompressen, oder Fixierbinden sind zu ersetzen. Salben, Tabletten und andere Arzneimittel haben übrigens nichts in einem Erste-Hilfe-Kasten zu suchen.
Welche Bestandteile zwingend enthalten sein sollten, erfahren Sie in unserem Artikel "Kfz-Verbandkasten – Vorschriften, Inhalt und Haltbarkeit"