Euro-Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen mit EU-Kennung
Im Jahr 1998 beschloss die EU-Kommission die Einführung des sogenannten EU-Kennzeichens. Es soll vor allem die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten symbolisieren. Die Gestaltung ist gekennzeichnet durch einen blauen Streifen auf der linken Seite, auf dem die zwölf gelben Sterne der europäischen Flagge abgebildet sind. Darunter ist in Großbuchstaben in weißer oder gelber Farbe der jeweilige Ländercode angebracht. Diese Ländercode gilt auch als Nationalitätszeichen. Sofern es sich um ein zweizeiliges Kfz-Kennzeichen handelt, ist das blaue Band in der Regel vor der oberen Zeile platziert.
Ziffern und Buchstaben auf EU-Kennzeichen
Des Weiteren trägt das in der Regel weiße Schild das individuelle, landestypische Unterscheidungszeichen, bestehend aus einer Folge von Ziffern und oder Buchstaben in schwarzer Schrift. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Länder abweichende Schemata verwenden, was eine eindeutige Beschreibung erschwert. Generell ist in folgende Schamata zu unterscheiden:
- eine Buchstabengruppe und eine Zifferngruppe (z.B. AB-12345)
- eine Buchstabengruppe und mehrere Zifferngruppen (z.B. AB-12-34)
- Buchstabengruppe mit Zifferngruppe und weiterer Buchstabengruppe (z.B. AB-123-CD)
- zwei Buchstabengruppen und eine Zifferngruppe (z.B. AB-CD-12)
- eine Zifferngruppe und eine Buchstabengruppe (z.B. 1234-ABC)
- Zifferngruppe mit Buchstabengruppe und weiterer Zifferngruppe (z.B. 12-AB-34)
Ausnahmen beim EU-Kennzeichen
Die ehemals stark unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Länder-Kennzeichen wurde durch die Einführung des Euro-Kennzeichen weitestgehend vereinheitlicht. Innerhalb der EU ähneln sich die Nummernschilder also heute stark. Lediglich Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich fallen durch gelbe statt weiße Kennzeichen mit schwarzer Schrift etwas aus dem Rahmen. Zudem ist das Europa-Symbol in Dänemark, Großbritannien und Finnland optional und nicht vorgeschrieben.
Inzwischen wurde die Gestaltung des Euro-Kennzeichens von zahlreichen Ländern übernommen, so das man ähnliche Nummernschilder auch auf Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten aus Europa, Afrika und Asien findet. Beispiele dafür sind die Ukraine, Türkei, Serbien oder Albanien.
Kfz-Nationalitätszeichen
Im sogenannten "blauen Band" des EU-Kennzeichens findet sich das Kfz-Nationalitätszeichen. Es dient als internationales Unterscheidungskennzeichen der Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu ihrem jeweiligen Zulassungsland. Derartige Nationalitätszeichen müssen laut dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 bei einer Fahrt ins Ausland gut sichtbar an der Karosserie angebracht werden. Vor der Einführung des EU-Kennzeichens musste der Halter dieser Regelung durch Aufkleben eines ergänzenden Landeskennzeichens nachkommen. Heute ist dies für Fahrzeughalter innerhalb der EU nicht mehr notwendig. Für Fahrer aus anderen Staaten gilt die Kennzeichnungspflicht hingegen weiterhin. Um die aufgebrachten Kfz-Nationalitätszeichen bestimmen zu können, finden Sie hier eine Liste der Länderkürzel bei Nationalitätszeichen.