Deutschlandweit Autokennzeichen übernehmen
Autokennzeichen bei Umzug in anderen Zulassungsbezirk behalten
Für viele Menschen ist das Kennzeichen ihres Autos mit vielen Emotionen verbunden. Die Heimatstadt, das Gründungsjahr des Fußballvereins oder die eigenen Initialen werden gerne auf dem Nummernschild verewigt. Bereits seit 2013 kann man das Autokennzeichen des alten Fahrzeugs bei einem Neukauf übernehmen. Seit Beginn 2015 ist es nun auch möglich, sein Nummernschild bei Umzügen innerhalb Deutschlands zu behalten.
Autokennzeichen übernehmen – der Stand der Dinge
Wer bis zum 30. Dezember 2014 in einen andere Stadt oder einen anderen Landkreis zog, der musste sich zwingend um ein neues Autokennzeichen für den zuständigen Zulassungsbezirk kümmern. Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine neue Regelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nach der das Kfz-Kennzeichen übernommen werden kann. Bereits 2012 wurde diese Vereinfachung für Fahrzeughalter auf der bundesweiten Verkehrsministerkonferenz beschlossen. Doch erst seit Beginn diesen Jahres ist es auch deutschlandweit möglich sein Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands zu behalten. Eine Ummeldung und die damit verbundenen Gebühren werden aber trotzdem fällig. Dafür entfallen aber die Kosten für die Prägung eines neuen Kennzeichens in Höhe von 35 Euro.
Durch die Neuregelung verliert das Nummernschild auf Dauer seine Bedeutung als regionales Unterscheidungsmerkmal. Der Wohnort ist jetzt nicht mehr gleichbedeutend mit den Zulassungsort.
Ein Zwang zum Erhalt des alten Kennzeichens besteht allerdings nicht. Wer mit einem Umzug alles hinter sich lassen will und ein Autokennzeichen des neuen Wohnortes bevorzugt, der kann sich auch weiterhin ein frisch gepresstes Nummernschild zulegen. Wenn das Fahrzeug allerdings den Besitzer wechselt, muss sich der neue Halter zwingend um ein neues Autokennzeichen kümmern. Denn dann, so ein Beschluss des Bundesrates, sei der Regionalbezug zum Zustellbezirk weitgehend aufgegeben.
Ummelden des Fahrzeugs weiterhin Pflicht
Auf die Versicherungskosten hat die Mitnahmeregelung keinen Einfluss. Die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung richten sich neben Typklasse und Schadensfreiheitsklasse vor allem nach dem aktuellen Wohnort – nicht nach dem Kürzel auf dem Autokennzeichen. Daher ist die Ummeldung des Fahrzeugs weiterhin verpflichtend. Wer in einen Bezirk mit hohen Prämien zieht und weiterhin den alten Wohnort angibt um Kosten zu sparen, begeht Versicherungsbetrug. Wenn durch die fehlende Ummeldung auch noch Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden können, kann es richtig teuer werden.
Neue regionale Kennzeichen
Wer besonderen Wert auf die regionale Identität legt, der kann sich seit Ende 2012 die vor Jahrzehnten verbannten Altkennzeichen sichern. Diese ermöglichen es auch kleineren Gemeinden, die heute zu übergeordneten Landkreisen oder Städten gehören, ihre eigenen Kennzeichen wieder auszustellen. Die Entscheidung ob und welche Kennzeichen-Kürzel genehmigt werden, ist allerdings Sache der einzelnen Bundesländer.
Autokennzeichen übernehmen – darauf müssen sie achten
Um ein Auto umzumelden, ist in der Regel noch immer der Gang zur Kfz-Meldestelle nötig. Einige Kfz-Meldestellen bieten jedoch die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um lästige Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde über das genaue Procedere.
Beim Gang zur Kfz-Meldestelle sollten Sie folgende Unterlagen unbedingt dabei haben, um ein bestehendes Autokennzeichen zu übernehmen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis für das Lastschriftmandat der Kfz-Steuer (Bankverbindung IBAN und BIC)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Die bisherigen Nummernschilder
Sofern Sie Ihr Auto über einen Kredit abbezahlen, müssen Sie die Bank über die Ummeldung in Kenntnis setzen. Da das Geldinstitut den Fahrzeugbrief für Ihr Fahrzeug besitzt, solange es noch nicht abbezahlt ist, muss sie diesen an das Meldeamt schicken. Die neue Bescheinigung wird anschließend wieder an die Bank zurückgesendet und Sie werden informiert. Für einen genauen Ablaufplan und Informationen über die Handlungsweise ihrer Bank, setzen Sie sich am besten direkt mit ihrem Kreditgeber in Verbindung.