Anhängerkupplung
Quelle: Dekra

Anhänger für PKW

PKW-Anhänger und Anhängerkupplung für Transporte

[12.08.2014] | gl

Als Autoanhänger, bzw. Anhänger oder Hänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen. Sie werden von sogenannten Zugfahrzeugen (z.B. LKW oder PKW) gezogen. Eine Anhängerkupplung dient als Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Anhänger werden nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) benannt und definiert.

PKW-Anhänger
Eine Anhängerkupplung dient als Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger, Foto: Dekra

Anhänger werden in die Bauformen, Starrdeichselanhänger, mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse, Sattelanhänger und Tandemanhänger unterschieden. Für Gespanne gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bestimmte Pkw mit Anhänger, und einige mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen jedoch auch abweichend von § 18(5) Nr. 1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Für KFZ-Anhänger ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Diese besteht aus zwei am Heck befestigten roten, reflektierenden Dreiecken (Rückstrahler), bei denen eine Spitze nach oben zeigt.

Zulassung für Anhänger

Bei Anhängern ist zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Für Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ist ein Führerschein der Klasse B notwendig. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die ungebremste, zulässige Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Dies entspricht laut StVZO §42 Abs. 2 "höchstens der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg"

Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht müssen mit einer eigene Bremse ausgestattet sein. Bei einer Gesamtmasse des Gespannes unter 3.500 kg darf ein solcher Hänger mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges jedoch nicht überschreiten. Liegt das Gesamtgewicht über 3.500 kg ist ein Führerschein der Klasse BE notwendig. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein und nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast überschreten.