Kfz-Haftpflichtversicherung
Das sollten Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung wissen
In Deutschland ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht ab. Sie enthält also eine Art passiven Rechtsschutz.
Wichtig bei Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Abmeldung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie Ihrer Zulassungsstelle eine sogenannte Deckungskarte Ihrer Versicherung vorlegen. Diese bestätigt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde bzw., dass der Versicherungsnehmer ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz genießt.
In folgenden Fällen zahlt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht
- wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
- wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
- kein gültiger Führerschein
- Erzielung von Höchstgeschwindigkeit
- Alkohol und andere berauschende Mittel
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Was bedeutet die Deckungssumme
Die sogenannte Deckungssumme steht für die maximale Entschädigungsleistung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, für einen Versicherungsschutz im Umfang der Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG zu sorgen. Das sind zum beispiel 7,5 Mio. Euro für Personenschäden oder 1,12 Mio. Euro für Sachschäden.
Übersteigt die Schadenhöhe die Deckungssumme, haftet der Schädiger selbst. Daher sollten Sie beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass diese möglichst eine "unbegrenzte" Deckungssumme abdeckt. Damit sind Sie einerseits im Schadensfall auf der sicheren Seite, andererseits entstehen Ihnen dadurch auch Mehrkosten. In jedem Fall bietet es sich jedoch an, einen unverbindlichen Versicherungsvergleich durchzuführen, um den günstigsten Anbieter zu finden.