Rotes Kennzeichen
Rote Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
Für das rote Kennzeichen gibt es zahlreiche Bezeichnungen. Manche sprechen vom Wechselkennzeichen, andere vom roten Nummernschild, einem Kurzzeitkennzeichen oder dem Händlerkennzeichen. Es besteht aus einem Zulassungskürzel und der Erkennungsnummer ohne Erkennungsbuchstaben, in Rot auf weißem Grund. In Deutschland existieren zur Zeit zwei unterschiedliche Arten von roten Nummernschildern für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten:
Rotes Kennzeichen für Gewerbetreibenede / Händler
- Ausschliesslich für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Ist nicht an ein Fahrzeug gebunden
- Beginnt mit der Nummernfolge "05" oder "06"
- Wird meist als Händler- oder Wechselkennzeichen bezeichnet
- Wird seit 1998 nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller Kfz-Werkstätten
- Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Rotes Kennzeichen für Oldtimer
- Beginnt mit der Nummernfolge "07"
- Wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind (Oldtimer), ausgegeben
- Darf nur für Probefahrten, sogenannte Bewegungsfahrten und Überführungsfahrten, sowie für sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen (siehe Oldtimertreffen, Oldtimer-Events und Rallys)genutzt werden
- Für die Erteilung muss der Oldtimer einen verkehrssicheren Zustand aufweisen
- Gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, kann jedoch auch in anderen Ländern, z.B. allen EU-Mitgliedsstaaten außer Malta und Zypern, verwendet werden. Zulässig ist es auch u.a. auch für folgende Staaten: Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Weißrussland, Iran, Israel, Kuwait, Pakistan, Philippinen, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Elfenbeinküste, Kongo, Marokko, Niger, Senegal, Simbabwe, Südafrika, Brasilien, Guyana, Kuba und Uruguay.
Rotes Kennzeichen beantragen
Gewerbetreibende (z.B. Autohändler oder Kfz-Werkstatt), die häufig Sonderfahrten wie Überführdungsfahrten oder Testfahrten vornehmen müssen, sind dazu berechtigt, ein dauerhaft gültiges "rotes Kennzeichen" zu beantragen. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen, lokalen Zulassungsbehörde gestellt werden. Für die Erteilung muss der Antragsteller einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen und muss seinen Bedarf für rote Kennzeichen nachweisen. Desweiteren werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (in der Regel erhältlich auf der Internetseite der Zulassungsbehörde)
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart: 0)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Stellplatznachweis
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
Für die Erteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für das H-Kennzeichen.
Kosten für ein rotes Kennzeichen
Die Kosten für ein rotes Nummernschild können nicht pauschal definiert werden, da die Gebühren nach Verwaltungsaufwand erhoben werden. Daher empfehlen wir, die anfallenden Kosten im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde nachzufragen. In der Regel wird für Händler ein Betrag zwischen 150 und 200 Euro berechnet. Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kostet ab ca. 50 Euro.