Probefahrt

Probefahrt vor dem Fahrzeugkauf

[24.03.2015] | gl

Bei der Anschaffung eines Autos spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Während bei Neuwagen vor allem Fragen nach Preis, Ausstattung, Einsatzzweck, Finanzierungsmöglichkeiten ect. im Vordergrund stehen, beschäftigt den Käufer bei einem Gebrauchtwagen vor allem der technische und optische Zustand oder die Laufleistung des Motors. Nicht zuletzt ist der Autokauf aber auch Gefühlssache. Sie sollen sich in Ihrem neuen Fahrzeug wohl fühlen, es optimal handhaben können und mit der Motorisierung zufrieden sein.

Die beste Gelegenheit, um diese Faktoren zu beurteilen, ist eine Probefahrt, bei der Sie ihr Traumauto praktisch testen können. Auf diese Weise lässt sich das Fahrzeug im alltäglichen Verkehr, auf der Autobahn oder der Landstraße ausprobieren und der technische Zustand kann beurteilt werden. Jedoch gelten für eine Probefahrt verschiedene Regelungen. KFZ-MAG.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Brauche ich einen Probefahrt-Vertrag oder eine spezielle Probefahrtvereinbarung?

Um eine Probefahrt machen zu können, verlangen Autohändler bzw. Verkäufer in der Regel eine Sicherheitsleistung. Meist werden die Personendaten aus den Personalausweis oder Reisepass des Interessenten erfasst. Zudem muss ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung ist nicht zwingend notwendig, sichert aber Verkäufer und Kaufinteressent gleichermaßen ab. Hier können Sie sich ein entsprechendes Formular zur Probefahrtvereinbarung kostenlosen herunterladen.

Kostenloser Formular-Download: Vereinbarung über eine Probefahrt (PDF)

Die Fahrzeugpapiere verbleiben während der Probefahrt aus Sicherheitsgründen beim Händler. Manchmal begleitet der Verkäufer den Interessenten auch bei der Probefahrt. Das hat den Vorteil, dass man zielgerichtete Fragen während der Fahrt klären kann und spezielle Funktionen des Fahrzeugs erläutert werden können.

Wie sieht es bei einer Probefahrt mit der Versicherung aus?

Sofern es sich beim Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, der von einem Händler zur Verfügung gestellt wird, so darf davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Zudem kann der Fahrer auch bei einer Vollkaskoversicherung, im Schadensfall auf die Zahlung einer Selbstbeteiligung pochen – die kann schnell bei bis zu 1.000 Euro liegen. Daher sollten Sie sich vor Fahrtantritt genau beim Händler erkundigen, wie das Fahrzeug versichert ist und welche Regelung für Sie gilt. Zudem sollten Sie eine klare Absprache über Dauer und Fahrstrecke treffen. Sollte ein Schaden aus grober Fahrlässigkeit, z.B. durch Alkohol am Steuer, verursacht worden sein, haftet der Fahrer in vollem Umfang für den angerichteten Schaden.

Sollte es vor Fahrtantritt schon Schäden am Auto geben, sollten diese schriftlich festgehalten werden, damit es später keine Probleme gibt. Bei einem Unfall sollte in jedem Fall umgehend das Autohaus benachrichtigt und das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt werden.

Wie lang darf eine Probefahrt sein?

Nehmen Sie sich Zeit für eine ausführliche Probefahrt. In mindestens 45 Minuten sollten Sie sowohl Stadtverkehr als auch Autobahn oder Landstraße befahren. Es spricht aber auch nichts dagegen, den Vorteil einer Probefahrt maximal auszukosten, um sich einen umfassenden Eindruck über das Wunschfahrzeug zu verschaffen. So darf eine Probefahrt auch mal mehrere Tage dauern – sofern der Händler mitspielt. Eine Kaufverpflichtung gilt danach nicht. Gerade bei höherpreisigen Modellen, gehört es mitunter zum guten Ton, das Auto zumindest für ein Wochenende zur Probe fahren zu dürfen. Allerdings kann das Autohaus einen Mietpreis für die Dauer der verlängerten Probefahrt verlangen.

Ziehen Sie für Ihre Entscheidung auch das Urteil Ihrer regelmäßigen Mitfahrer heran. Das Fahrzeug soll ja nicht nur Ihren Bedürfnissen entsprechen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, auch einen zweiten Fahrer, z.B. Ihren Ehepartner, fahren zu lassen. Dieser muss allerdings im Vorfeld beim Händler registriert werden.

Muss das Fahrzeug für eine Probefahrt angemeldet sein?

Unbedingt! Wenn keine ordentliche Anmeldung vorliegt, sollte die Testfahrt unter Verwendung eines roten Kennzeichens durchgeführt werden. In einigen Ländern gibt es auch spezielle Kfz-Kennzeichen, die eine Probefahrt mit noch nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen erlauben.

Worauf bei einer Probefahrt zu achten ist

Neben einem Urteil über das allgemeine Fahrgefühl, sollten Sie nach einer Probefahrt Antworten auf folgende Fragen haben:

Sitzposition: Sitzen Sie zu hoch/niedrig, zu weich/hart, zu eng, zu lang oder zu kurz? Haben Sie genug Bein- und Kopffreiheit und wie sitzen Ihre Mitfahrer? Vor allem die Passagiere auf der Rückbank sollten genug Platz haben.

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Testen Sie das Fahrzeug bei der Probefahrt auf alle relevanten Alltagssituationen und sprechen Sie Kritikpunkte im Anschluss beim Händler an, Foto: ProMotor

Sicht: Haben Sie eine gute Sicht in alle Richtungen, oder wird ihr Blickfeld durch A- oder B-Säule beeinträchtigt? Können Sie durch die Heckscheibe genug sehen? Haben Sie die nötige Übersicht und kommen Sie z.B. beim Einparken mit den Dimensionen des Fahrzeugs zurecht? Sind die Instrumente für Geschwindigkeit, Tank, Drehzahl und Sonderfunktionen übersichtlich angeordnet und gut einsehbar?

Bedienung: Sind Schalter und Bedienungselemente gut und frei zugänglich und leicht zu bedienen? Sofern es einen Boardcomputer gibt: wie ist dieser zu steuern? Kommen Sie mit der Menüführung klar und finden Sie schnell die nötigen Optionen bzw. Informationen?

Sicherheit: Heutzutage können zahlreiche Assistenzsysteme das Fahren immer sicherer machen. Daher sollten in diesem Bereich keine Abstriche gemacht werden. ABS und ESP sind Standard. Aber wie verhält es sich mit einem Spurhalteassistenten? Wie viele Airbags wurden verbaut? Gibt es eine Rückfahrkamera oder ein Einparksystem? Ist ein Kurven- und Abbiegelicht vorhanden?

Verarbeitung: Entspricht die Verarbeitung des Fahrzeugs Ihren Vorstellungen? Häufig wird vor allem auf das Äußere des Autos Wert gelegt. Dabei vergessen die Käufer gerne, dass sie die meiste Zeit im Fahrzeuginneren verbringen. Daher sollten Sie sich hier besonders wohl fühlen und auf hochwertige Materialien und eine gute Verarbeitung achten.

Nutzwert: Entspricht das Auto dem geforderten Nutzwert? Dabei ist entscheidend, wofür Sie das Fahrzeug einsetzen wollen? Wollen Sie als Einzelperson damit hin und wieder zur Arbeit fahren oder täglich eine halbe Fußballmannschaft befördern. Transportieren sie häufiger große Gegenstände oder maximal den Wocheneinkauf eines Otto-Normal-Singles?

Grundsätzlich kann eine Probefahrt-Checkliste Ihnen einen gute Hilfe bei der Kaufentscheidung sein. Notieren Sie sich im Vorfeld alle wichtigen Fragen und lassen Sie während der Probefahrt durch den Beifahrer Ergänzungen machen. Klären Sie nach der Testfahrt alle offenen Punkte mit dem Autohändler.