Quelle: ProMotor

Reimport

Finanzielle Vorteile durch Reimport eines Fahrzeugs aus der EU

[18.08.2015] | al

Wer einen Neuwagen kaufen möchte, sollte in jedem Fall einen Blick auf sogenannte Reimporte werfen. Spezielle Importeure für EU-Reimporte bieten unter dieser Bezeichnung Fahrzeuge zu deutlich günstigeren Preisen als auf dem heimischen Markt an. Zur Auswahl stehen praktisch alle gängigen Automarken und Modelle. Worauf Sie beim Kauf eines Reimport-Autos achten sollten, erfahren Sie hier.

Der Reimport eines Fahrzeugs aus der EU bietet finanzielle Vorteile

Fakt ist, dass in Deutschland fast alle Kraftfahrzeuge teurer verkauft werden als im europäischen Ausland. So schwanken die Preisunterschiede für Neuwagen oftmals zwischen 20 und 40 Prozent. Dieses teilweise extreme Preisgefälle liegt allerdings nicht nur an der deutschen Preispolitik, sondern vor allem an deutlich höheren Steuerabgaben (Mehrwertsteuer, Luxus- oder Zulassungssteuer) sowie an der geringeren Kaufkraft in anderen europäischen Staaten. Bei einem Neuwagenkauf in Skandinavien fallen zum Beispiel Luxussteuern von bis zu 180 Prozent an. Damit solche Fahrzeuge dennoch ihren Absatz finden, werden die Nettopreise entsprechend reduziert, so dass dieser oftmals erheblich unter dem eines deutschen Autohändlers liegt.

Bei einem sogenannten Reimport werden Neuwagen also nicht über das übliche Vertriebsnetz in Deutschland gekauft, sondern direkt durch den Kunden bei einem Händler im Ausland, oder über einen auf Reimporte spezialisierten Importeur in Deutschland. Wird ein Fahrzeug aus einem EU-Land importiert, zahlt der Käufer dort lediglich den erheblich niedrigeren Nettopreis. Innerhalb von 10 Tagen nach der Überführung nach Deutschland wird dann noch die heimische Mehrwertsteuer fällig. Unterm Strich kann man auf diese Art also deutlich sparen.

Eine noch höhere Ersparnis kann bei einem Reimport erzielt werden, wenn man auf einen deutschen Vermittler verzichtet und den Wagen mit einem Kurzzeitkennzeichen selbst überführt. Dabei sollte allerdings besonders auf die Seriösität des Händlers geachtet werden. Dies schließt auch die sorgfältige Prüfung aller Dokumente ein. Auf Zahlung per Vorkasse sollte grundsätzlich verzichtet werden.

EU-Reimporte beinhalten alle Garantieansprüche

Der im Zusammenhang von Reimporten häufig genannte, negativ behaftete Begriff "Grauimport", der den langesgrenzenübergreifenden Autohandel mit dem kriminiellen Schwarzmarkt in Verbindung bringt, ist nicht gerechtfertigt. Der Begriff entstand bereits in den 70er Jahren und wurde von heimischen Autoherstellern und Vertragshändlern in Umlauf gebracht um die eigene Position zu festigen und dem Reimport-Markt zu schwächen. Der An- und Verkauf von Fahrzeugen im Ausland war, ist und bleibt rechtlich unbedenklich und legal. Solange der eingeführte Wagen aus der EU stammt, bleiben zudem sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten. Diese können bei jedem Vertragshändler vorgelegt werden, egal in welchem EU-Land der Wagen gekauft wurde. Einzige Voraussetzung: die Gewährleistungsfrist darf bei der Inanspruchnahme noch nicht abgelaufen sein. In einem solchen Fall muss darauf geachtet werden, dass das vom ausländischen Vertragspartner ausgestellte und abgestempelte Serviceheft übergeben das die korrekte Fahrgestellnummer sowie das Auslieferungsdatum enthält. Werden diese Garantieunterlagen vom Importeur erst nach dem Kauf ausgefüllt, verweigern viele Hersteller die Garantie mit der Begründung, dass eine Fälschung vorliegen könnte.

Benötigte Dokumente und Bescheinigungen beim Reimport

Wird die Überführung des im Ausland gekauften Autos von einem deutschen Händler übernommen, wird es in der Regel mit allen notwendigen, deutschen Zulassungsbescheinigungen ausgeliefert. Besonders wichtig sind die ausländische Rechnung sowie die Kfz-Dokumente, die beide im Original vorliegen müssen, denn Kopien werden prinzipiell nicht von deutschen Zulassungsstellen akzeptiert. Bei einem Eigenimport muss zudem auf die Aushändigung einer gültigen EU-Typenbeschreibung, kurz COC (Certificate of Conformity) geachtet werden. Diese wird von der jeweiligen Zulassungsstelle für die Ausgabe der Zulassungsbescheinigung benötigt.

Ist der Wagen ordnungsgemäß importiert, muss innerhalb von 10 Tagen, unter Vorlage der Originalrechnung, die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19% beim zuständigen Finanzamt gezahlt werden. Das hierfür benötigte Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" wird als kostenloser Download auf den Internetseiten der deutschen Finanzämter angeboten.

Unterschiede bei Ausstattungslinien von Neuwagen beachten

Beim Kauf eines Fahrzeugs aus dem Ausland muss vorab beachtet werden, dass sich Ausstattungslinien trotz identischer Bezeichnungen, oftmals von denen in Deutschland unterscheiden. Dies kann von Vorteil, aber auch von Nachteil sein. Fahrzeuge aus nordischen Ländern sind zum Beispiel häufig mit speziellen Winterausstattungen ausgerüstet, während Autos aus südlichen Ländern mit Extras wie einer serienmäßigen Klimaanlage ausgestattet sein können. Oftmals fehlt es gegebenenfalls an Sicherheitssystemen wie ESP, Airbags oder einer elektronischen Wegfahrsperre. Daher sollte die Ausstattung des Fahrzeugs vom Verkäufer lückenlos dokumentiert und bei der Fahrzeugübergabe durch den Käufer überprüft werden.

Um spätere Probleme bezüglich der Garantie oder im Schadensfall mit der Kfz-Versicherung zu vermeiden, sollte der Verkäufer eine schriftliche Bestätigung vorlegen die den fabrikneuen Zustand des reimportierte Fahrzeugs beim Kauf einwandfrei belegt. Dies setzt nach deutschem Recht voraus, dass das Auto bis zum Kauf noch nicht zugelassen war, nicht länger als ein Jahr "auf Halde" stand und dass die Kilometeranzahl auf dem Tacho nachvollziehbar ist. Desweiteren muss die Technik dem aktuellen Modell entsprechen und der Wagen darf keine Beschädigungen aufweisen - auch nicht durch den Transport.