Quelle: AvD

Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand laut Straßenverkehrs-Ordnung

[19.05.2014] | gl

Wer im Straßenverkehr nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhält, riskiert ein Bußgeldverfahren und eventuell sogar ein Fahrverbot. In Deutschland gilt folgende Regelung für den Sicherheitsabstand:

Sicherheitsabstand zur Seite:

  • zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrad oder Motorrad) mindestens 1,5 m
  • zu PKW oder LKW mindestens 1,0 m
  • zu wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m.

Sicherheitsabstand nach Vorne:

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass der Fahrer das Fahrzeug komplett anhalten kann, sofern das vorausfahrenden Fahrzeug plötzlich abbremst. Dafür gelten folgende Faustformeln:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand, gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen).
  • außerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand, gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (oder auch Abstand gleich halber Tacho – bei 100 km/h also 50 m)

Diese Regelung gilt ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer.

Bußgeldrechner - Bußgeld berechnen

Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie die zu erwartende Strafe berechenen, die droht, sofern der festgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten wurde.

Auswertung

  • Punkte:
  • Bußgeld:
  • Fahrverbot: