Altfahrzeugrücknahme
Quelle: ZF

Altfahrzeugrücknahme

Altfahrzeugrücknahme gemäß Altfahrzeug-Gesetz und -Verordnung

[14.07.2016]

Unter Altfahrzeugrücknahme versteht man ein System zum umweltgerechten Entsorgen von Kraftfahrzeugen nach ihrer Nutzungsdauer. Als Grundlage für die Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen gilt in Deutschland das Altfahrzeug-Gesetz, welches am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. 

Pflicht zur Altfahrzeugrücknahme gemäß AltfahrzeugV

Das Gesetz besagt, dass Hersteller und Importeure von der AltfahrzeugV unterliegenden Fahrzeugen verpflichtet sind, entsprechende Kfz ihrer Marke vom letzten Halter kostenlos zurückzunehmen. Für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Juli 2002 im Verkehr waren, gilt dies erst seit 1. Januar 2007. Voraussetzung für die kostenlose Rücknahme ist unter anderem, dass das Altfahrzeug die wesentlichen Bauteile oder Komponenten, insbesondere den Antrieb, die Karosserie, das Fahrwerk, den Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen noch enthält.

Entsorgungs-/Verwertungspflichten bei der Altfahrzeugrücknahme

Seit 2006 müssen Hersteller, Vertreiber und Entsorgungswirtschaft sicherzustellen, dass mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs verwertet und mindestens 80 Prozent  stofflich verwertet oder wiederverwendet werden. 2015 wurden diese Quoten sogar auf 95 Prozent (Verwertung) bzw. 85 Prozent (stoffliche Verwertung, Wiederverwendung) angehoben.