Absetzung für Abnutzung (Afa)
Quelle: ZF

Absetzung für Abnutzung (Afa)

[14.07.2016]

Absetzung für Abnutzung: Anschaffungskosten für abnutzbare Anlagegüter wie z.B. Fahrzeuge werden auf die Jahre verteilt, die als Anlagegut normalerweise genutzt werden. Der Steuerpflichtige kann die Anschaffungskosten dann, auf die Jahre der Nutzung verteilt, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.