Das Befahren eines Kreisverkehrs ist in § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach haben Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt.
Bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln (Vorfahrt, Stoppschild, rechts vor links) droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld und ggf. auch ein Punkt in Flensburg.