Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) hat vier neue E-Autos als Prüfungsfahrzeuge zugelassen. Erfahre jetzt welche es sind.
Sogenannte Kurzzeitkennzeichen sind vor allem für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder Prüfungsfahrten vorgesehen. Die rechtliche Basis für diese Art von Kfz-Kennzeichen ist § 16a FZV.