Führerscheinprüfung im E-Auto?
Diese Elektrofahrzeuge wurden neu zugelassen
Um in Deutschland die Führerscheinprüfung ablegen zu können, ist eine Fahrt im Fahrschulauto mit anwesendem Prüfer erforderlich. Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) hat nun weitere E-Autos als Prüfungsfahrzeuge zugelassen. Welche das sind und warum manche Modelle durchgefallen sind, erfährt man hier.
Automatikregelung begünstigt E-Autos für die Fahrprüfung
Bereits zum 1. April 2021 wurde die sogenannte "Automatikregelung" bei der Praxisprüfung des Führerscheins geändert. Nun dürfen auch Fahranfänger, die ihre Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben, unter bestimmten Voraussetzungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren. E-Autos haben bekanntlich ausschließlich Automatikschaltungen. Dadurch erhofft sich der VdTÜV, dass auch in den Fahrausbildungen sowie den praktischen Prüfungen häufiger E-Autos eingesetzt werden.
E-Autos zu selten von Herstellern als Prüfungsfahrzeuge beantragt
Um dem gestiegenen Interesse an E-Mobilität nachzukommen, wurden gleich vier neue E-Autos für die Führerscheinprüfung freigegeben. Die Eignung zum Prüffahrzeug muss eigentlich bereits im Vorfeld, noch vor der Markteinführung, von den Herstellern beantragt werden. Besonders im Elektro-Segment geschieht dies zu selten. Wie der TÜV-Verband verlauten ließ, gehe dies zu Lasten der Fahrschüler. Besonders für Fahrschulen mache es Sinn, Elektrofahrzeuge anzuschaffen, die auch in der Prüfung eingesetzt werden können. Bei Elektrofahrzeugen wird meist lediglich die allgemeine Typgenehmigung durchgeführt.
13 Elektromodelle bereits als Prüffahrzeuge zugelassen
Die Liste der zugelassenen E-Autos, die gleichzeitig auch als Prüfungsfahrzeug herhalten können, wird sukzessive immer länger:
- Audi E-Tron
- Hyundai Ioniq
- Kia E-Niro
- Mercedes EQC
- Nissan Leaf
- Opel Corsa e
- Opel Ampera e
- Opel Mokka e
- Peugeot e-208
- Polestar 2
- Renault Kangoo ZE
- Tesla Model 3
- Tesla Model S
- Tesla Model Y
- VW e-Golf
- VW ID.3
- VW ID.4
Einzig der Kia e-Soul ist jüngst durch die Eignung gefallen, da der Kleinwagen schlicht zu wenig Platz für Fahrschüler, Prüfer und Fahrlehrer bietet. Denn die Kriterien, die ein Prüfungsfahrzeug zu erfüllen hat, sind in Deutschland streng.
Welche Kriterien muss ein Elektrofahrzeug erfüllen, um in der Fahrprüfung eingesetzt werden zu können?
Bei den Eignungskriterien spielt die Antriebsart zunächst einmal überhaupt keine Rolle. Ganz gleich ob Benziner, Diesel, LPG oder Elektroauto, die Grundkriterien müssen erfüllt werden. Und die fangen bereits bei der Größe des Prüfersitzplatzes an. Hierbei handelt es sich letztendlich um einen Arbeitsplatz, weswegen die Sitztiefe auch mindestens 460 mm und die Höhe im Fond, also vom Boden zum Dach, mindestens 885 mm betragen muss. Des Weiteren muss auch vom Prüfersitz zu jedem Zeitpunkt eine gute Sicht auf die Instrumente gewährleistet sein. Da zu jeder Fahrprüfung auch die Autobahnfahrt gehört, muss das Prüfungsfahrzeug in der Lage sein, mindestens 130 km/h schnell zu fahren.
Prüfungsfahrzeuge: Kein Tuning und Safety first
Das ist jetzt nicht weiter verwunderlich, aber die Prüfungsfahrzeuge dürfen laut VdTÜV keine nachträglich verringerten Federwege haben. Damit fallen tiefergelegte Fahrzeuge kategorisch raus. Sogar optisches Tuning, wie z.B. folierte Scheiben, sind verboten. Getönte Scheiben sind nur dann erlaubt, wenn sie bereits werkseitig angebracht wurden und eine Lichtdurchlässigkeit von 35 Prozent nicht unterschreiten. Zu guter Letzt wird vom VdTÜV noch die Sicherheit eines potenziellen Prüfungsfahrzeugs begutachtet. Schließlich muss der Prüfer im schlimmsten Fall einer Notsituation einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug finden. Dies wurde dem BMW i3 sowie dem Mazda RX-8 zum Verhängnis: Bei diesen Modellen lassen sich die hinteren Türen nur bei offenstehenden Vordertüren öffnen. Ein No-Go für die Sicherheit des Prüfers.