Kfz-Versicherung
Quelle: fovito

Kfz-Versicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

Unterschiede Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung

[11.08.2015] Ratgeber | sk

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um eine vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die wohl bekannteste Versicherung in diesem Bereich, ist die sogenannte Kaskoversicherung. Der Begriff Kasko stammt ursprünglich aus dem Spanischen und bedeutet so viel wie "Schiffsrumpf". Demnach stammt diese Versicherungsart ursprünglich aus der Schifffahrt. Heutzutage versteht man unter dem Begriff Kaskoversicherung jedoch vor allem die Kfz-Versicherung gegen Schäden an einem Auto. Im Kaskoschadensfall können zudem Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten und Prüfkosten geltend gemacht werden. Unterschieden wird die Kaskoversicherung in Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.

Unterschiede zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Die Teilkasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Versichert sind vor allem Schäden wie Diebstahl, Brand, Marderbiss, Wetterschäden, Glasbruchschäden und Schäden der Verkabelung des Autos. Allerdings kann sich der Leistungsumfang je nach Versicherungsanbieter deutlich unterscheiden. Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben den Leistungen der Teilkasko, sichert sie den Versicherten zusätzlich gegen Schäden wie Vandalismus oder selbst verschuldete Unfallschäden ab. Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem für Besitzer eines Neuwagens sinnvoll, da diese auch haftet, sofern ein Unfallverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen kann, etwa durch Fahrerflucht. Bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Fahrzeuges kann eine Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs auszahlen, sofern der Versicherungsumfang dies abdeckt. Maßgeblich sind die im Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen.

Kosten für eine Kaskoversicherung

Die Kosten für eine Kaskoversicherung richten sich nach der Typenklassen-Einstufung des Fahrzeugs und nach dem Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse). Desweiteren wirkt sich die Schadensfreiheitsklasse bzw. der Schadensfreiheitsrabatt auf den Preis aus. Je länger der Versicherte schadenfrei ist, desto höher ist die Schadensfreiheitsklasse und desto günstiger wird die Versicherungsprämie. Der zu zahlende Beitrag kann auch durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Bei einer Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherte im Schadensfall einen fixen Teil der Kosten selbst. Um das günstigste Angebot für eine passende Kaskoversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich ratsam, den Sie kostenlos und unverbindlich im Internet durchführen können.

Ausschlüsse bei Kaskoversicherungen

Schäden, die zum Beispiel durch grobe Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer oder durch Mängel am Fahrzeug entstehen, werden in der Regel vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Desweiteren sind Schäden die durch Vorsatz, Rennen, Erdbeben oder Maßnahmen der Staatsgewalt entstanden sind, nicht vor einer Kaskoversicherung abgedeckt. Zudem führt das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Regel zu einer Zahlungsweigerung seitens der Versicherung. In jedem Fall sollten Sie vor der Vertragsunterschrift, die Versicherungsausschlüsse detailliert prüfen und bei Unklarheiten nachfragen.