Blinker rechtzeitig und deutlich einsetzen
Laut § 9 der Straßenverkehrsordnung muss der Blinker beim Abbiegen, Wechsel der Fahrspur, Überholen, Umfahren eines Hindernisses, Anfahren aus Halte- und Parkposition oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr genutzt werden - und zwar rechtzeitig und deutlich.