In Deutschland muss für alle Führerscheinklassen ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Jedoch verlernen laut dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) die Teilnehmer eines Erste-Hilfe-Kurses etwa die Hälfte des Erlernten innerhalb von zwei Jahren.
Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §35h, ist das Mitführen von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vorgeschrieben, damit im Notfall eine Erste-Hilfe-Versorgung geleistet werden kann
Wie in vielen anderen europäischen Ländern, ist auch in Deutschland die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten.