Privat genutztes Dienstfahrzeug: Jahreswechsel beachten!
Den Stichtag 31.12. sollten sich Steuer-Sparfüchse rot im Kalender anstreichen. Denn alle, die das Privileg genießen, einen Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen, haben jetzt die Möglichkeit den Abrechnungsmodus zu wechseln.