Dienstwagen - Vor- und Nachteile auf einen Blick
Das sollten Sie beim Firmenwagen beachten
Ein Firmenwagen stellt für viele Arbeitnehmer eine interessante Option dar. Wird er jedoch auch für private Fahrten genutzt, muss dieser geldwerte Vorteil speziell versteuert werden. Daher sollten Angestellte immer darauf achten, dass sich das Arrangement für sie auch wirklich lohnt. Denn ein Dienstwagen kann durchaus versteckte Kosten beinhalten, die nicht sofort ersichtlich sind. Somit stellt sich die Frage, für wen sich ein Firmenfahrzeug lohnt und was es bei der Nutzung zu beachten gilt.
Die Vorteile eines Firmenwagens
Auch wenn der Arbeitnehmer der einzige Nutzer eines Firmenwagens ist, verbleibt das Fahrzeug dauerhaft im Besitz des Unternehmens, respektive des Leasingunternehmens, mit dem der Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Durch diese Konstellation trägt der Arbeitgeber in der Regel alle laufenden Kosten wie Anschaffungskosten, Kfz-Versicherung, Kraftstoff, Kfz-Steuer sowie Kosten für Inspektionen, TÜV oder etwaige Reparaturen. Durch die Übernahme dieses Kostenapparates, wird der Geldbeutel des Arbeitnehmers deutlich entlastet.
Versteuerung des geldwerten Vorteils
Wer den Dienstwagen nicht nur geschäftlich sondern auch privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Dafür stellt der Gesetzgeber zwei Optionen zur Verfügung: die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Während die Führung eines Fahrtenbuches für jeden gefahrenen Kilometer vergleichsweise aufwendig ist, ist die 1%-Prozent-Regelung oftmals etwas teurer.
Ein-Prozent-Regelung
Bei dieser Regelung wird pauschal ein Prozent des Neuwagenlistenpreises angesetzt und dem monatlich Gehalt als Steuer hinzugerechnet. Des Weiteren werden Sozialversicherungsbeiträge in entsprechender Höhe vom Bruttolohn einbehalten. Hinzu kommen noch 0,03 Prozent des Neupreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Somit gilt: je teurer das Auto, umso höher fällt die Steuerbelastung aus – unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Bei doppelter Haushaltsführung werden sogar noch einmal 0,002 % pro Heimfahrt und Entfernungskilometer fällig. Allerdings nur wenn die Kosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Sofern Sie jedoch über ein Elektroauto verfügen, können die Kosten für Batterien vom Neuwagenpreis abgezogen werden.
Fahrtenbuch führen
Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Darin muss jede einzelne Fahrt mit Datum, den gefahrenen Kilometern und den aufgesuchten Kunden oder der dienstlichen Tätigkeit festgehalten werden. Am Ende der Fahrt muss stehst der Gesamtkilometerstand vermerkt werden. Alle Fahrten müssen lückenlos und vollständig aufgeführt werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass das Finanzamt die Dokumentation ablehnt. Akzeptiert wird zudem nur eine "geschlossene Form". Lose Zettel oder ein Hefter sollten also vermieden werden.
Versteckte Kosten
Bevor man einem Dienstwagen zustimmt, sollte man sich über die versteckten Kosten im Klaren sein. Hilfreich kann zum Beispiel dieser Rechner sein, der dem Nutzer anzeigt, ob sich ein Firmenwagen wirklich lohnt. Relevant ist vor allem die Tatsache, ob eine Privatnutzung vorliegt oder nicht. Wer beispielsweise von Anfang an weiß, dass er das Fahrzeug in erster Linie nur beruflich nutzt, kann zu einem Fahrtenbuch greifen. Sind hingegen regelmäßige und längere Fahrten im privaten Rahmen geplant, kann die 1%-Regel deutlich günstiger sein. Bei der Entscheidung sollte man auch immer bedenken, dass ein teurer Wagen generell höhere Kosten verursacht als ein günstigeres Modell. Es muss demnach auch ein gewisses Gehalt vorliegen, mit dem man diese Kosten decken kann. Ist dem nicht so, kann ein Dienstwagen langfristig gesehen teurer sein als ein Privatfahrzeug.
Kann man zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch wechseln?
Egal ob sich der Arbeitnehmer nun für die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch entscheidet: die Regelung ist für den Rest des Jahres bindend. Ein Wechsel zwischen den beiden Regelungen ist also unterjährig nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es allerdings: sofern das Fahrzeug unterjährig gewechselt wird, kann auch die Versteuerungsregelung geändert werden.
Kann der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern?
Der Arbeitgeber hat das Recht, den Dienstwagen zurückzufordern, wenn der Angestellte langfristig krankgeschrieben ist. Laut Bundesarbeitsgericht kann dies nach sechs Wochen passieren. Sobald die Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit einspringt, ist das Unternehmen nicht mehr dazu verpflichtet, einen Dienstwagen zu stellen. Somit entfällt ebenfalls die private Nutzung.
Profitiert der Arbeitgeber von einem Firmenwagen?
Kurz gesagt: ja, denn das Unternehmen kann nicht nur den Fahrzeugkauf als Betriebskosten steuerlich absetzen, sondern spart zudem an den Lohnnebenkosten. Denn der geldwerte Vorteil wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Das bedeutet: umso weniger Gehalt, desto weniger Lohnnebenkosten fallen an. Dieses Vorgehen ist nur mit einem minimalen Mehraufwand für die Buchhaltung verbunden. Diese muss den Wert in ihr Lohnabrechnungsprogramm (nähere Informationen zu diesem Thema gibt es hier) einpflegen, den Rest übernimmt automatisch die Software.
Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle?
Wenn der Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle genutzt wird und hierfür ein geldwerter Vorteil angesetzt wird, kann für diese Fahrten, wie beim eigenen Pkw, die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt werden (pauschal 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke, insgesamt nicht mehr als 4.500 Euro pro Jahr). Hat der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil jedoch pauschal versteuert ist kein Abzug möglich. Ersichtlich wird die auf der Lohnsteuerkarte.