Blinker
Quelle: Auto-Medienportal

Blinker rechtzeitig und deutlich einsetzen

Blinken im Straßenverkehr unerlässlich

[25.04.2018] Ratgeber | gl

Sicherlich ist jeder Autofahrer schon in die Situation gekommen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer unvermittelt die Spur wechselt und dabei den Blinker nicht setzt. Dadurch entstehen nicht selten Gefahrensituationen, die zu Verkehrsunfällen führen können. Daher weisen Experten immer wieder darauf hin, dass beim Abbiegen oder einem Spurwechsel eine entsprechende Fahrtrichtungsanzeige zu geben ist. Nur so können sich andere Verkehrsteilnehmer auf das bevorstehende Fahrmanöver einstellen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen.

Keine Ausrede für Blinkmuffel

"Ob Bequemlichkeit, Egoismus oder Regel-Unkenntnis, es gibt keine Ausrede für Blinkmuffel. Der Verkehrsraum ist ein sozialer Raum, in dem es ohne Kommunikation nicht geht. Blinken und Handzeichen sind einfache nonverbale Handlungen, die jeder beherrscht und die helfen, Absichten mitzuteilen und unnötige Konflikte, Frustration und Unfälle zu vermeiden", sagt Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D.

Wann muss geblinkt werden?

Eine ordentliche Fahrtrichtungsanzeige erfolgt durch den Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich Blinker genannt, der zur lichttechnischen Anlage des Fahrzeugs gehört. Laut § 9 der Straßenverkehrsordnung muss dieser beim Abbiegen, Wechsel der Fahrspur, Überholen, Umfahren eines Hindernisses, Anfahren aus Halte- und Parkposition oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr genutzt werden - und zwar rechtzeitig und deutlich.

Grundsätzlich ist es dabei egal, ob andere Verkehrsteilnehmer in direkter Nähe sind: der Blinker muss immer gesetzt werden. Übrigens reicht es nicht aus, das Blinkzeichen nur einmal kurz abzugeben, da dies leicht übersehen werden kann. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer Kenntnis davon nehmen konnten. Drei Blinksignale sollten es also mindestens sein. Bei Zuwiderhandlung droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Blinker regelmäßig kontrollieren

Dem Blinker kommt also eine besondere Bedeutung im Straßenverkehr zu. Daher hat sich jeder Verkehrsteilnehmer vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass die Fahrtrichtungsanzeiger an Front und Heck ordnungsgemäß funktionieren. Dabei ist nicht nur die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen, sondern auch die Sichtbarkeit des Lichtsignals. Sind die Blinker zum Beispiel stark verschmutzt, kann dies zu einer signifikanten Beeinträchtigung führen. Scheinwerfer und Blinker sind daher regelmäßig zu reinigen.

Regelmäßiger Lichttest sinnvoll

In regelmäßigen Abständen sollte zudem ein Lichttest durchgeführt werden. Ein solcher ist in der Regel kostenlos und kann in einer der zahlreiche Kontrollstellen durchgeführt werden. Bei einem Licht-Test werden insgesamt acht Beleuchtungspunkte am Pkw in Bezug auf Grundfunktion und Einstellung kontrolliert. Die Profis können mit ihren Messinstrumenten neben der Ausrichtung der Lichtsignale auch die Frequenz messen und diese korrigieren, sofern Sie nicht den Vorgaben entspricht. So muss ein Blinker laut § 54 StVZO zum Beispiel "mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite in gleicher Phase blinken". Übrigens: nur Blinkleuchten für gelbes Licht sind als Fahrtrichtungsanzeiger zulässig.