Ein Warndreieck muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist.
Ein Warndreieck, auch Pannendreieck genannt, muss in jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Neben dem Verbandskasten und der Warnweste gehört es zur Grundausstattung eines Autos.