Die Parkscheibe gilt in Deutschland als offizielles Verkehrszeichen. Somit sind sowohl Aussehen als auch Verwendung eindeutig in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Institutionen, die wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste so genannte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind im Einsatz von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit.