Rote Ampel überfahren
Bußgeld bei Rotlichtverstößen
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Sie haben eine rote Ampel überfahren und befürchten nun ein Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg? Hier erfahren Sie, mit welcher Strafe laut Bußgeldkatalog zu rechnen ist.
Ampelblitzer
Um einem Verkehrsteilnehmer einen sogenannten Rotlichtverstoß nachweisen zu können, ist eine genaue Dokumentation des Tatablaufes notwendig. Dafür setzen Polizei und Ordnungsbehörden in der Regel stationäre oder mobile Rotlichtüberwachungstechniken ein. Diese werden im Volksmund meist als Blitzampeln, Rotblitzer oder schlicht Ampelblitzer bezeichnet. Diese funktionieren ähnlich wie klassische Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung, lösen jedoch erst aus, wenn ein Auto die Ampel bei Rot überfährt. Meist sind Kontakte in der Fahrbahndecke platziert, die beim überfahren der roten Ampel den Ampelblitzer auslösen. In der Regel werden zwei Fotos gemacht, um den Tathergang genau ermitteln zu können.
Hinweis: einige Ampelblitzer sind so justiert, dass sie bereits beim überfahren einer gelben Ampel auslösen. IN einem solchen Fall ist jedoch mit deutlich niedrigerer Strafe zu rechnen. Meist fällt lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 10 bis 15 Euro an.
Neben den Blitzanlagen können Ampel übrigens auch laufend von einer Videoanlage überwacht werden. Diese zeichnet den Rotlichtverstoß dann in vollem Umfang auf.
Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg
Im Falle einer überfahren rote Ampel sieht der Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 360 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot vor. Falls ein Rotlichtverstoß während der Führerschein-Probezeit begangen wird, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
Bußgeldrechner - Rote Ampel überfahren
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Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel
Konkret sieht der Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel folgende Strafen vor:
Tatbestand | Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 | 1 | nein |
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung | 200 | 2 | 1 Monat |
Ampel bei "Rot" überfahren mit Sachbeschädigung | 240 | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren | 200 | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren | 320 | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Sachbeschädigung überfahren | 360 | 2 | 1 Monat |
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Stand: 2014
Bußgeldbescheid wegen überfahrener Ampel - Lohnt sich ein Einspruch?
Ob ein Einspruch gegen ein Rotblitzer gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich sei jedoch gesagt, das die Überwachungsanlagen regelmäßig überprüft und geeicht werden müssen, um zuverlässige Messungen durchführen zu können. Wenn Sie sich also sicher sind, dass die Ampel noch nicht rot war, sie aber trotzdem geblitzt und mit entsprechenden Sanktionen belegt wurden, können Sie die technische Eignung des Ampelblitzers anzweifeln. Auch wenn das Foto des Blitzers derart schlecht ist, dass der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, könnte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt sinnvoll sein.