Planen Sie in jedem Fall ausreichend Zeit ein, um das Fahrzeug für die Überwinterung vorzubereiten. Die entsprechenden Maßnahmen können schon mal einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.
Der Begriff Oldtimer bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das nach §2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist.