Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten maßgeschneiderte Spezialversicherung für Oldtimer an. Die Höhe der zu zahlenden Verscherungsprämie hängt stark vom Zustand des Oldtimers ab.
Der Begriff Oldtimer bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das nach §2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist.
Die Kfz-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und deckt die Schadensersatzansprüche ab, die einem Unfallopfer im Straßenverkehr entstehen.