Was tun wenn das Auto abgeschleppt wurde?
Das kann auf Sie zukommen, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde
Wenn man morgens dorthin zurückkehrt, wo am Abend zuvor das Fahrzeug abstellt wurde und stattdessen nur gähnende Leere vorfindet, ist ein Schock die natürlich Reaktion eines jeden Autofahrers. Schnell stellt man sich die Frage: Wurde mein Fahrzeug abgeschleppt? Oder gar gestohlen? Ein Anruf bei der Polizei gibt erste Auskunft darüber was geschehen ist. Sollte das Fahrzeug abgeschleppt worden sein, erhält man von den Beamten Informationen darüber, welche Firma das Fahrzeug „an den Haken“ genommen hat und wo es abgeholt werden kann. Doch wer trägt die Kosten des Verfahrens und was kann zum Abschleppen führen? Unser Ratgeber gibt Ihnen Auskunft über diese unangenehmen Fragen.
Der Kostenbescheid kommt garantiert
Sollte Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt worden sein und die Polizei kann Ihnen den Verwahrungsort nennen, sollten Sie sich unverzüglich auf den Weg machen, um Ihren Wagen auszulösen. Unter Umständen kann bereits das Abschleppunternehmen Geld von Ihnen verlangen – für Verwahrung und Abschleppkosten. Sollte Ihr Fahrzeug rechtswidrig, also z.B. im Halteverbot geparkt worden sein, müssen sie auch dafür zahlen. Sie erwartet in diesem Fall auch ein zusätzlicher Kostenbescheid der Polizei für eine Verwaltungsgebühr. Diese Gebühr ist in der Regel geringer als die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung.
Unter Umständen kann auch ein Bußgeld dazu kommen. Je nachdem, welche Einigung zwischen Polizei und Abschleppunternehmen besteht, kann auch die Polizei in Vorkasse treten und sich das Geld mittels Kostenbescheid von Ihnen zurückholen. In diesem Fall wäre die komplette Summe in einem Rutsch fällig. Damit Sie nicht versehentlich doppelt zahlen, sollten sie bei der örtlichen Polizeidienststelle nachfragen, wie die Begleichung der Kosten geregelt ist.
Kosten für Abschleppen variieren von Stadt zu Stadt
Jede Stadt bzw. Kommune kann die Maßnahmen beim Abschleppen selber regeln. Das betrifft auch die anfallenden Kosten. Diese können für das Abschleppen und 24 Stunden Verwahren zwischen 310 Euro (Hamburg) und 78 Euro (Koblenz) variieren. Sollten Sie sich weigern den Kostenbescheid in der angegeben Frist zu bezahlen, droht eine Zwangsvollstreckung durch die Stadt, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Wann darf abgeschleppt werden? Eine Übersicht
Der häufigste Grund für ein abgeschlepptes Fahrzeug ist Falschparken. Offensichtliche Stellen wie Halteverbotszonen oder Feuerwehrzufahrten, führen unweigerlich zu einem rechtmäßigen Abschleppen. Dagegen Widerspruch einzulegen führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Doch aufgepasst: Auch wer sein Fahrzeug für längere Zeit ordnungsgemäß abstellt, kann abgeschleppt werden. Sollte in der Zwischenzeit an dieser Stelle z.B. eine Baustelle errichtet worden sein, kann der Wagen durch die Polizei abgeschleppt werden. Allerdings muss auf derartige Maßnahmen vier Tage vorher durch den Bauunternehmer mit einem gut sichtbaren Schild hingewiesen worden sein.
Wer also z.B. in den Urlaub fährt, sollte jemanden darum bitten, alle paar Tage einen Blick auf das geparkte Fahrzeug zu werfen. Darauf dass Sie das Halteverbotsschild nicht gesehen haben, können Sie sich nur in wenigen Fällen berufen: Sollte das Schild z.B. verschneit oder verdreckt gewesen sein, hält es der Gesetzgeber für angemessen, dass Sie an einem solchen Schild rütteln bzw. es säubern, um zu erkennen, was das Schild besagt.
Anders ist die Rechtslage, wenn das Schild z.B. von einem Busch oder Baum komplett zugewachsen ist. In diesem Fall hat die Ordnungsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass das Schild gut sichtbar ist. Im Streitfall sollten Sie einen Verkehrsanwalt befragen. Auch ein Zettel an der Windschutzscheibe verhindert das Abschleppen nur in Ausnahmefällen: Sie müssen Ihren genauen Aufenthaltsort und ihre Handynummer hinterlegen sowie innerhalb von wenigen Augenblicken wieder am Auto sein können.
Für Schäden haftet die Polizei – sofern sie es beweisen können
Sollte beim Abschleppvorgang z.B. ein Kratzer am Fahrzeug entstehen, haftet die Polizei für die Reparatur. Allerdings müssen Sie beweisen, dass der Schaden nicht schon vorher vorhanden war. Sollte der Abschleppvorgang jedoch privat in Auftrag gegeben worden sein, etwa weil Sie eine private Garageneinfahrt zugeparkt haben, haftet das Abschleppunternehmen.