Tuning
Quelle: Toyota

Verlust des Versicherungsschutzes wegen Tuning

Veränderungen am Fahrzeug müssen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden

[09.09.2014] Ratgeber | gl

Autobesitzer, die ihren fahrbaren Untersatz lieben, gönnen diesem gerne einen individuellen Umbau. So kann man sich von der Masse abheben und seine eigenen Vorstellungen in Sachen Karosseriedesign oder Motorisierung einfließen lassen. Die Tuning-Branche bietet für die verschiedenen Disziplinen des Tunings ein reichhaltiges Angebot. Ob Fahrwerkstuning für eine besonders sportliche Straßenlage, Motortuning für mehr Power unter der Haube, Interieurtuning für das gewisse Etwas im Innenraum oder Karosserietuning für die äußeren Werte - für jeden Geschmack und Geldbeutel ist etwas dabei. Erlaubt ist was gefällt und der Straßenverkehrsordnung entspricht.

Je nach Art und Umfang des Tuning, ist es allerdings notwendig, die Umbauten in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu lassen, oder diese von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen. Schon eine Tieferlegung, der Wechsel auf Breitreifen oder getönte Scheiben, machen eine Änderungsabnahme nötig. Dazu kann man sich z.B. an die Experten von Dekra und TÜV wenden. Wer entsprechende Umbaumaßnahmen nicht ordnungsgemäß eintragen lässt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle saftige Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.

Auch die Kfz-Versicherung muss informiert werden

Doch was viele nicht wissen: auch die Kfz-Versicherung muss über Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Denn auch geringe Modifikationen können zu einer neuen Risikoeinstufung führen, die sich wiederum auf die zu zahlende Versicherungsprämie auswirkt. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einem Tuningvorhaben mit der Versicherung abzustimmen, um sich über mögliche Änderungen der Prämie zu informieren. Je nach Auskunft des Versicherers kann es dann hilfreich sein, die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen, um die günstigste Versicherung für das getunte Fahrzeug herauszufinden.

Sofern man die Kfz-Versicherung nicht über die Umbaumaßnahmen informiert, droht im schlimmsten Fall der komplette Verlust des Versicherungsschutzes. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer den Schaden eines unschuldigen Dritten, jedoch kann das Versicherungsunternehmen prüfen lassen, ob es den Autobesitzer im Nachhinein wegen Gefahrerhöhung in Regress nimmt.

Selber schrauben oder den Experten tunen lassen?

Zahlreiche Tuningmaßnahmen kann man selbst durchführen. Sogenannte Tuning Kits, also Komplett-Sets die alle relevanten Umbauteile für ein bestimmtes Fahrzeugmodell beinhalten, ermöglichen es auch Laien optisch umfangreiche Umbauten durchzuführen. Greift man jedoch ins Fahrwerk oder die Motortechnik ein, ist es ratsam sich an eine spezialisierte Fachwerkstatt zu wenden. Die dortigen Tuning-Profis wissen in der Regel, welche Umbauten erlaubt und eintragungspflichtig sind und können sicherheitsrelevante Anpassungen professionell durchführen. In jedem Fall empfiehlt es sich, im Vorfeld einer Umbaumaßnahme eine eingehende Recherche durchzuführen und sich über die daraus resultierenden Konsequenzen zu informieren.