Sind Flip-Flops beim Autofahren erlaubt?
Das richtige Schuhwerk zum Autofahren
Im Sommer ist das Tragen von Sandalen oder sogenannten Flip-Flops üblich. Aber darf man damit auch Autofahren? Drohen vielleicht sogar Bußgelder oder muss man Versicherungseinbußen in Kauf nehmen, wenn etwas passiert? Wir klären Sie über geltenden „Schuh-Vorschriften“ am Steuer auf.
Kein Verbot in deutschen Verkehrsgesetzen
Keine Regelung für den deutschen Straßenverkehr verbietet das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Sandalen oder Flip-Flops. Auch barfuß darf man sich hinter das Steuer setzen. Der Irrglaube, dass ein solches Verbot existiert, fußt vermutlich auf der entsprechenden Vorschrift für Berufsfahrer, welches lautet: "Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen" (§§ 209 Abs.1 Nr. 1; 15 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 44 Abs. 2 Unfallverhütungsgesetz). Dies gilt jedoch nicht für Privatpersonen. Die Idee mancher Richter, aus dem "allgemeinen Sicherheitsgebot" eines jeden Autofahrers nach § 23 Abs. 1 StVO eine solche Pflicht abzuleiten, wurde wieder verworfen: Die meisten Gerichte (wie etwa OLG Celle und OLG Bamberg) haben entschieden, dass Autofahrer keine Sorgfaltspflicht verletzen, wenn sie ohne feste Schuhe Auto fahren. Mit einem Bußgeld muss also nicht gerechnet werden.
Beim Unfall kann es zu Problemen kommen
Doch auch wenn es kein Verbot für das Tragen von leichtem Schuhwerk am Steuer gibt, kann man das Nachsehen haben. Wenn man beispielsweise aufgrund der Flip-Flops ein Pedal nicht richtig trifft, hängen bleibt oder abrutscht, kann ein solcher Fehltritt zu einem Unfall führen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen dann eine Mit- oder Allein-Schuld angelastet werden. Jedoch muss der Unfallgegner beweisen, dass der Unfall (nur) passiert ist, weil der andere Fahrer barfuß bzw. in Flip-Flops gefahren ist. Dies ist in der Regel aber nur sehr schwer bis unmöglich zu beweisen. Kommt bei einem solchen Unfall eine Person zu Schaden, kann sogar ein Strafbefehl folgen.
In der Regel zahlt die Versicherung
Bei einem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, auch dann wenn dieser keine festen Schuhe getragen hat, da dies nach regelmäßiger Auffassung der Gerichte keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Nur wenn dies nachgewiesen wird, kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigern. Problematischer wird es bei Vollkasko-Versicherungen. Ob der komplette Schaden am Fahrzeug bei einem „Barfuß-Unfall“ abgedeckt wird, hängt vom konkreten Einzelfall ab, eine 100%ige Sicherheit dafür gibt es nicht. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Fazit: Lieber festes Schuhwerk tragen
Grundsätzlich ist von allzu leichtem Schuhwerk am Steuer abzuraten. In Extremsituationen lässt sich mit festen Schuhen deutlich schneller und sicherer reagieren. Dadurch schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Und wer im Sommer nicht auf seine Flip-Flops verzichten möchte, kann sich ja ein paar feste Schuhe ins Auto legen und diese nur zum Autofahren tragen.