Kfz-Versicherung: Schließt Police auch andere Fahrer ein?
Gilt der Versicherungsschutz auch für andere Autofahrer?
Die im Ausland lebende Schwester ist für ein paar Tage zu Besuch und möchte vor Ort mobil sein. Kein Problem! Da Sie Ihr Auto ohnehin gerade nicht benötigen, verleihen Sie den fahrbaren Untersatz gern. Doch was geschieht im bei einem Unfall? Zahlt Ihre Police dann auch für die Schwester?
Das eigene Auto kurzzeitig zu verleihen, ist unter Familienmitgliedern und guten Freunden üblich - vielleicht haben Sie es sogar selbst schon einmal getan. Über ihren Versicherungsschutz machen sich dabei jedoch nur die wenigsten Kfz-Besitzer Gedanken. Nicht selten steht erst nach einem Unfall die Frage im Raum, ob die Kfz-Versicherung auch andere Fahrer inkludiert. Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Vielmehr kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte, also die genauen Versicherungsbedingungen, an. Wer vorhat, sein Auto an einen anderen Fahrer zu verleihen, sollte daher bereits vorher einen Blick in seine Vertragsunterlagen werfen.
Eingetragener Fahrerkreis ist entscheidend
Der Versicherungsschutz für andere Fahrer lässt sich anhand des Versicherungsunterlagen prüfen. Dort ist definiert, für welchen Fahrerkreis die Versicherung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich ist natürlich der Versicherungsnehmer geschützt. Ergänzend kann der Schutz aber auf weitere Personen ausgeweitet werden. Optional kann man auch einen beliebigen Fahrerkreis zuzulassen (empfehlenswert etwa beim privaten Carsharing). Ein erweiterter Personenkreis bedeutet dabei in der Regel auch einen mehr oder weniger hohen Aufpreis, wobei es zum Teil auch darauf ankommt, wie alt weitere eingetragene Fahrer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police sind. So kann der Aufpreis bei einigen Versicherern deutlich höher ausfallen, wenn man etwa seinen 18-jährigen Sohn als Fahrer eintragen lässt – schließlich ist das Unfallrisiko bei ungeübten und jungen Fahrern höher.
Wer flexibel bleiben und daher einen beliebigen Fahrerkreis angeben will, sollte wissen, dass es sogar hier Einschränkungen geben kann. Oftmals ist es etwa so, dass andere Fahrer ein Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben müssen, wenn sie zum erweiterten Fahrerkreis zählen sollen. Auch machen einige Versicherer einen Unterschied zwischen der dauerhaften und der gelegentlichen Nutzung durch beliebige Fahrer.
Muss ich den genauen Fahrerkreis schon beim Abschluss angeben?
Um die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung möglichst genau kalkulieren zu können, ist es ratsam, bereits beim Abschluss den voraussichtlichen Fahrerkreis genau einzugrenzen. Wenn Sie einen Vergleich infrage kommender Policen über Portale wie verivox.de durchführen, können Sie genau erkennen, welcher Versicherer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Sofern Sie den Fahrerkreis erst nach dem Versicherungsabschluss erweitern möchten, ist das jederzeit problemlos möglich. Kontaktieren Sie in diesem Fall einfach Ihren Ansprechpartner bei der Versicherungsgesellschaft. Stellen Sie sich allerdings darauf ein, dass Sie womöglich künftig höhere Beträge zahlen müssen.
Was passiert, wenn ein nicht versicherter Fahrer einen Unfall verursacht?
Ist der Ernstfall eingetreten, war also ein nicht eingetragener Fahrer mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt, muss Ihre Police erst einmal für die durch den Unfall entstandenen Kosten aufkommen – das trifft sowohl auf die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch auf Vollkasko- und Teilkaskoversicherung zu. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Sie im Anschluss den Beitrag nachzahlen müssen, der für den entsprechenden Fahrerkreis gegolten hätte. In Einzelfällen können Versicherer auch eine Strafzahlung in Höhe eines Jahresbetrages einfordern, sofern nachweisbar ist, dass Sie andere Fahrer absichtlich nicht eingetragen haben.