Gebrauchtwagen
Quelle: GL

Kärtchenhändler: Alternative beim Gebrauchtwagenverkauf?

Visitenkarten am Auto: „Wollen Sie Ihr Auto verkaufen?“

[28.09.2015] Ratgeber | gl

Der Handel mit Gebrauchtwagen ist ein lukrativer Markt. Gebrauchtwagenhändler kaufen gebrauchte Autos zu günstigen Preisen an, reparieren oder überarbeiten sie und verkaufen sie dann weiter. Der stetig wachsende Bedarf an Autos eröffnet Händlern einen breiten Absatzmarkt. Wer international gut vernetzt ist, kann dabei selbst aus stark beanspruchten Gebrauchtwagen mit hohem Kilometerstand noch ein beachtliches Kapital schlagen.

Die Handelsspanne bei Gebrauchtwagen ist so hoch wie bei kaum einem anderen Wirtschaftsgut auf dem internationalen Markt. Der finanzielle Spielraum, über den Käufer und Verkäufer sich für den Vertragsabschluss einigen müssen, ist deshalb ganz besonders interessant. So wundert es nicht, dass dieser Markt besonders facettenreich ist. Neben dem klassischen Autohändler für Gebrauchtwagen und dem wachsenden Segment der Online-Händler sind sicherlich jedem Autobesitzer auch die diversen Händler begegnet, die per kunterbunter Visitenkarte unaufgefordert fragen „Wollen Sie Ihr Auto verkaufen?“

Wie seriös ist das Geschäft mit dem Kärtchenhändler?

Es klingt verlockend, wenn ein Händler damit wirbt, jedes Fahrzeug anzukaufen, trotz Vorschäden und unabhängig vom allgemeinen Zustand und dem Kilometerstand. Wenn so mancher Gebrauchtwagenhändler schon müde abwinkt, soll für den Besitzer hier sogar bei einem auf den ersten Blick schrottreifen Auto noch ein Profit herausspringen. Je älter das Fahrzeug, desto eher scheint es das Interesse der Kärtchenhändler zu wecken. Doch wie seriös ist ein solches Angebot? Die kleinen Visitenkarten mit diesem Versprechen und einer Telefonnummer stecken hinter dem Scheibenwischer, am Seitenspiegel oder am Fensterrahmen von Autos, die auf öffentlichen Parkplätzen, am Straßenrand oder auf dem Park & Ride abgestellt sind.

Für so manchen Autofahrer sind sie ein permanentes Ärgernis und landen postwendend im nächsten Papierkorb. Kein Wunder, denn die Gebrauchtwagenhändler mit den bunten Visitenkarten haben einen sehr schlechten Ruf und wirken durch ihr unkonventionelles Vorgehen auf den ersten Blick eher unseriös. Wer allerdings nach einer Möglichkeit sucht, sein altes Auto trotz Rostspuren und Unfallschäden möglichst zu veräußern, kann den Kärtchenhändlern durchaus eine Chance geben, meint auch Silvia Schattenkirchner, Juristin beim Automobilclub ADAC. Dabei gilt es aber unbedingt, einige Hinweise zu beachten, um ein seriöses Angebot von bloßer Abzocke unterscheiden zu können:

1. Kostenfallen vermeiden

Wenn ein Gebrauchtwagenhändler vom potentiellen Verkäufer eine Vorleistung einfordert, ist Vorsicht geboten. Wenn der Kärtchenhändler zum Beispiel Geld für TÜV und AU oder für den Kauf von Ersatzteilen in Rechnung stellen möchte, sollten Autobesitzer die Finger von dem Geschäft lassen. Seriöse Händler nehmen das Auto so in Zahlung, wie es ist, und schlachten es entweder aus oder sie reparieren eventuelle Schäden auf eigene Rechnung, um das Fahrzeug später gewinnbringend veräußern zu können. Häufig wird ein Fahrzeug sogar in Länder verkauft, in denen es so etwas wie TÜV und AU überhaupt nicht gibt. Der Verkäufer hat jedenfalls mit potentiell anfallenden Kosten nichts zu tun. Auch einen Anruf bei einer teuren 0190er- oder 0900er-Nummer oder eine längere Autofahrt zum Händler, um das Auto in Augenschein nehmen zu lassen, dürfen Autobesitzer ruhig ablehnen.

2. Auf den ausgehandelten Preis bestehen

Es kommt nicht selten vor, dass die sogenannten Kärtchenhändler bei einem ersten Telefongespräch einen relativ hohen Kaufpreis für ein Gebrauchtfahrzeug bieten. Soll das Geschäft dann aber über die Bühne gehen, sind sie plötzlich nicht mehr bereit, den vereinbarten Preis zu zahlen. Hier liegt es beim Verkäufer, hart zu bleiben und notfalls auf das Geschäft zu verzichten. Zusätzlich sollte sich der Verkäufer im Vorfeld über den Wert des eigenen Autos informieren. Das gibt dem Besitzer Sicherheit bei der Preisfrage. Haben sich beide Parteien auf einen Kaufpreis geeinigt, selbst wenn dies nur mündlich erfolgt ist, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, an den sich beide Seiten halten müssen. Möchte der Händler den Kaufpreis nachträglich drücken, ist der Käufer nicht verpflichtet, darauf einzugehen.

3. Bei Verkaufsagenten kann Abzocke drohen

In manchen Fällen entpuppt sich ein Kärtchenhändler im Nachhinein als ein so genannter Verkaufsagent. Er nimmt den Gebrauchtwagen nicht sofort in Zahlung, sondern bietet an, ihn für den Besitzer weiterzuverkaufen und diesen nach dem Verkauf auszubezahlen. Hier ist Vorsicht geboten. Häufig ist die Zwischenlagerung des Fahrzeugs bis zum Verkauf mit Standkosten verbunden, die schon nach kurzer Zeit den Verkaufserlös des Gebrauchtwagens übersteigen können. Nicht selten stecken sich unseriöse Händler nur das Standgeld in die Tasche und erklären das Fahrzeug nach einiger Zeit für unverkäuflich.

Kein Geschäft ohne Vertrag

Wenn sich Käufer und Verkäufer einig werden, sollte dies unbedingt in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten werden. Dieser kann zwar recht formlos aufgesetzt sein, muss aber folgende Punkte unbedingt enthalten: Übergabezeitpunkt, vollständiger Name und Personalausweisnummer des Käufers. Einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag können Sie hier kostenlos herunterladen. Selbstverständlich sollte die Übergabe von Papieren und Schlüsseln nur gegen den vereinbarten Kaufpreis erfolgen.

Der Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Kärtchenhändler ist also mit einem gewissen Risiko behaftet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein Fahrzeug immer im Vorfeld von einem Kfz-Sachverständigen auf Herz und Nieren prüfen lassen. Dadurch entsteht eine gute Verhandlungsbasis, auf der ein Verkaufsgespräch aufgebaut werden kann. Wer sich mit einer Vereinbarung nicht hundertprozentig wohl fühlt, sollte lieber die Finger von dem Geschäft lassen. Laien, die nicht über das notwendige Fachwissen oder Verhandlungsgeschick verfügen, können sich neben dem Gebrauchtwagenhändler vor Ort auch bei einem Online-Dienst informieren, anstatt auf die Kärtchen mit „Wir kaufen dein Auto“ zu reagieren. Die Wertermittlung ist dort kostenlose es lassen sich auch nicht mehr fahrbereite Unfallwagen verkaufen.