Autodiebstahl: Was tun wenn das Auto weg ist?
Was im Falle eines Autodebstahls zu tun ist
Für viele Autobesitzer ist es das ultimative Horrorszenario: Das Auto steht nicht mehr dort wo man es zuvor geparkt hat. Nach ersten Zweifeln an der eigenen Zurechnungsfähigkeit, wächst die Befürchtung, dass man Opfer eines Diebstahls geworden sein könnte. Sofern aus dieser Wirklichkeit wird, bedeutet dies vor allem viel Papierkram und zahlreiche Behördengänge. Im Folgenden haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Autodiebstahl zusammengetragen.
Die ersten drei Schritte nach dem Diebstahl: Polizei, Zulassungsstelle, Versicherung
Wer sein Auto vermisst, sollte umgehend die Polizei verständigen. Durch ein solches Telefonat kann auch abschließend geklärt werden, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde oder nicht. Verhärtet sich der Verdacht auf Diebstahl, muss der Geschädigten persönlich auf der Polizeidienststelle erscheinen, um dort Anzeige zu erstatten. Polizeibeamte kommen inzwischen nur noch in seltenen Fällen zum Tatort, da dort in der Regel keine Spuren mehr zu finden sind. Auf der Polizeiwache müssen Fragen zu Kilometerstand, Fahrzeugstand oder Autoschlüssel wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Im Anschluss muss die Meldung über den Diebstahl des Fahrzeugs binnen einer Woche bei der Kfz-Versicherung gemacht werden. Am besten wird der Versicherer direkt nach dem Telefonat mit der Polizei informiert, um zeitnah einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei diesem müssen der Versicherung der Kfz-Brief, das polizeiliche Diebstahlprotokoll, die Abmeldebestätigung sowie sämtliche vorhanden Autoschlüssel vorgelegt werden. Daher sollten von den besagten Dokumenten Kopien angefertigt werden.
Sofern es sich um ein Leasingfahrzeug handelt oder das Auto finanziert wird, so sind auch die jeweiligen Vertragspartner zu informieren. Wichtig: falsche Angaben können nach deutschem Recht als versuchter (Versicherungs-) Betrug gewertet werden! In einem solchen Fall entfällt der Versicherungsschutz. Abschließend muss das Fahrzeug zeitnah bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Im Regelfall zahlt die Kaskoversicherung bei Autodiebstahl
Nachdem die Versicherung informiert wurde, steht ihr eine Einmonatige Überprüfungsphase zur Bearbeitung des Falls zu. Im Anschluss wird meist innerhalb von 14 Tagen der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet, welcher von einem Sachverständigen geschätzt wird. Bei neuen Autos wird unter Umständen auch der Preis für einen Neuwagen erstattet. Sollte der gestohlene Wagen innerhalb der genannten Monatsfrist wieder auftauchen, ist der Versicherte verpflichtet das Auto wieder zurückzunehmen. Ein Autokauf in dieser Zeit ist also nicht anzuraten. Nach Ablauf der Frist gehört ein eventuell wieder aufgetauchtes Auto der Versicherung. Wer in einem solchen Fall das Auto von der Versicherung zurückkaufen möchte, hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Da die Versicherung Gewährleistungsrechte wie ein Autohändler gewähren muss, werden wiedergefundene Fahrzeuge in der Regel öffentlich versteigert. So wird die Gewährleistungspflicht umgangen.
Nicht immer wird der komplette Wiederbeschaffungswert erstattet
Die Versicherung hat das Recht, nicht den kompletten Wert des Fahrzeugs zu erstatten, sofern der Fahrzeughalter nachweislich grob fahrlässig mit seinem Wagen umgegangen ist. Dann schrumpft sein Anspruch gegenüber der Versicherung drastisch. Die Anforderungen für grobe Fahrlässigkeit sind jedoch hoch: so muss ein Auto z.B. unabgeschlossen mit Schlüssel im Zündschloss abgestellt werden, damit die Versicherung eine Anspruchskürzung vornehmen darf.
Zudem ist in einer „normalen“ Kaskoversicherung die Ladung eines Fahrzeugs nicht mitversichert. Mobile Navigationsgeräte, Smartphones, Gepäck oder Datenträger werden also nicht ersetzt. Eventuell werden solche Schäden jedoch durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Natürlich lassen sich auch gängige Autoversicherungspolicen entsprechend erweitern. Anders verhält es sich bei im Auto fest verbauten Zusatzteilen. Wer sein Fahrzeug z.B. mit Alufelgen ausgestattet hat, sollte dies der Kfz-Versicherung ebenfalls mitteilen, da sich dadurch der Wert des Fahrzeuges erhöht. Sollten die Diebe Schaden an einem wieder aufgetauchten Fahrzeug hinterlassen haben, wird dieser ebenfalls von der Kaskoversicherung reguliert.
Finderlohn und Leihwagen werden nicht von der Versicherung bezahlt Wer sich in der Übergangsphase von einem Monat einen Mietwagen nimmt, muss die Kosten für diesen selber bezahlen. Ebenso wenig wird der Finderlohn übernommen, sollte das Auto wieder auftauchen. Gesetzlich steht dem Finder 5% des Wertes zu, bis maximal 500 Euro. Alles über 500 Euro wird mit 3% berechnet. Bei einem edlen Sportwagen oder einem kostbaren Oldtimer kann der Finderlohn also schnell teuer werden.