Quelle: andibreit

Kfz-Kaufvertrag

Kfz-Kaufvertrag für Neuwagen und Gebrauchtagen

[01.08.2016] | sk

Bei einem Fahrzeugverkauf ist bildet ein Kfz-Kaufvertrag die rechtliche Basis des Verkaufs und definiert alle relevanten Angaben. Festgehalten werden neben den Namen von Käufer und Verkäufer, der Kaufpreis und die Zahlungsbestätigung, sowie die relevanten Fahrzeuginformationen wie Ausstattungsmerkmale oder die Fahrgestellnummer. Mit Ort, Datum und Unterschrift der Vertragspartner erhält der Kaufvertrag Gültigkeit. Wichtig: der Käufer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Andernfalls wird eine schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten benötigt.

Kfz-Kaufvertrag

Verschiedene Dienste bietet eine umfangreiche Auswahl an mustergültigen Verträgen für den Autokauf wie einen speziellen Auto Kaufvertrag, Kaufvertrag für Gebrauchtwagen, Kaufverträge über Nutzfahrzeuge oder eine Checkliste für Gebrauchtwagenmängel zum Download an. In der Regel sind diese Vertragsvorlagen kostenlos erhältlich. Allerdings muss geprüft werden, wie seriös und zuverlässig diese sind. Fragen Sie daher vorab, ob es sich um eine rechtlich geprüfte Vorlage für einen Kfz-Kaufvertag handelt. Optimal ist zudem eine Mitteilung an die Kfz Haftpflichtversicherung sowie an die Kfz Zulassungsstelle.

Gebrauchtwagen-Kaufvertrag

Ohne Anwalt zum Vertrag: der ADAC bietet zahlreiche Musterverträge für den Fahrzeugkauf. Mit diesem Service sind Sie auf der sicheren Seite. Mit dem Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug können Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen oder ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen. Der Auto Kaufvertrag beinhaltet alle wichtigen Angaben sowie Mitteilungen an die Kfz Haftpflichtversicherung und an die Kfz Zulassungsstelle, einen Gewährleistungssausschluss für den Privatverkauf, Angaben zum Fahrzeug und Fahrzeugzustand, Angaben zur Bezahlung, Ummeldepflicht für den Käufer und alle weiteren, relevanten Angaben.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Wenn eine vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde, kann man von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und von einem Kaufvertrag zurücktreten. Mögliche Gründe sind etwa Sachmängel, verspätete oder verzögerte Lieferung oder Unmöglichkeit der Nachbesserung. Auch für diesen Fall gibt es Vorlagen zum Rücktritt von einem Kaufvertrag, der von Experten erstellt wurde.

"Gekauft wie gesehen" schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch aus

Auch wenn im Kaufvertrag die Formulierung "gekauft wie gesehen" verwendet wurde, kann man in bestimmten Fällen von dem Kauf zurücktreten. In einem dokumentierten Urteil hatte ein Käufer einen Gebrauchtwagen für rund 5.000 Euro erworben. Aufgrund eines Vorschadens wollte er das Fahrzeug nach einiger Zeit gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Der Verkäufer stritt den Vorschaden jedoch ab. Dennoch war die Klage des Käufers erfolgreich, da ein Sachverständiger tatsächlich einen erheblichen, nicht vollständig und fachgerecht beseitigten Unfallschaden feststellen konnte. Somit war auch trotz der gewählten Formulierung im Vertrag der Gewährleistungsanspruch nicht erloschen. Das Oberlandesgerichts Oldenburg stellt fest, dass dies auch gelte, wenn dem Verkäufer der Vorschaden ebenfalls nicht bekannt gewesen sei. Übrigens zählen nach geltender Rechtsprechung alle Blessuren eines Fahrzeugs zur Kategorie Unfallschäden, die über eine leichte Lackbeschädigung hinausgehen.

Tipp: Neues Auto? Versicherung wechseln!

Der Kauf eines Autos ist eine gute Gelegenheit, die bisherige Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Mit einer günstigen KFZ-Versicherung können Sie bis zu 500 Euro im Jahr sparen. Führen Sie einen unverbindlichen Versicherungsvergleich durch und finden Sie eine günstige Versicherung für Ihr Auto.