Im Streit um das Fahrverbot von Diesel-Autos ist eine Entscheidung gefallen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute urteilte, ist ein solches Verbot durch geltendes Recht gedeckt.
Schadstoffe wie Feinstaub und Ozon belasteten zunehmend die Gesundheit der Menschen. Neue EU-Abgasnormen, die ab 2015 für alle Fahrzeugtypen verpflichtend werden, sollen nun nachhaltig für Besserung sorgen.