Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Medizinische, psychophysiologische sowie psychologische Untersuchung.
Wer sich bei einem Unfall als Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht gemäß § 142 Strafgesetzbuch eine Straftat, die auch als Fahrerflucht bekannt ist. In diesem Fall drohen hohe Strafen.