Sogenannte Dashcams dienen der Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus einem Fahrzeug. Mithilfe dieser Technik soll Im Falle eines Verkehrsunfalls der Tathergang nachvollzogen werden können.
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Aufnahmen von sogenannten Dashcams grundsätzlich zulässig. Permanente Aufnahmen des Straßenverlehrs hingegen nicht.