Bußgeldkatalog
Quelle: ADAC

Bußgeldkatalog

Bußgeld, Punkte und Fahrverbotsregelungen sind im Bußgeldkatalog definiert

[09.08.2015] | gl

Der Bußgeldkatalog definiert die Vorschriften zur Erteilung von Verwarnungen, Regelsätze für Geldbußen und auch Bedingungen für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Mögliche Ordnungswidrigkeiten sind z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer, Vorfahrt nicht beachtet, Rote Ampel überfahren, Handy am Steuer verwendet u.v.a.m. Einige davon möchten wir hier näher erläutern.

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das zu erwartende Strafmaß bei Geschwindigkeitsübertretungen ermitteln. Auch das zu erwartende Bußgeld bei zu geringem Abstand zu anderen Fahrzeugen können Sie berechen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu den Promille-Grenzwerten und wir erklären, was es mit den Punkten in Flensburg auf sich hat und wie Sie Ihre Punkte abbauen können.

Bußgeldkatalog definiert Höhe der Regelsätze

Die aktuelle Version des Bußgeldkatalogs ist seit dem 13. November 2001 gültig. Die letzte Neufassung stammt vom 14. März 2013. Der richtige Titel lautet übrigens Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die im BKatV aufgeführten Beträge sind Regelsätze gehen von fahrlässiger Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus. Bußgeldbehörden oder der Richter können in begründeten Einzelfällen also auch abweichende Beträge aussprechen.

Reform der Flensburger Punktekartei

Am 1. Mai 2014 trat eine umfangreiche Reform der Flensburger Punktekartei in Kraft. Diese hatte auch Auswirkungen auf den Bußgeldkatalog. Näheres dazu erfahren Sie im Artikel Änderungen im Punktsystem und Bußgeldkatalog. Bitte beachten Sie zudem, das sich die Rechtsprechung regelmäßig ändert und wir daher keine Garantie auf Rechtgültigkeit oder Vollständigkeit der Angaben geben können.

Bußgeldbescheide häufig fehlerhaft

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen droht nun ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Sie können sich dagegen wehren, denn 85% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Ein Einspruch kann sich also lohnen. Prüfen Sie daher Ihre Möglichkeiten auf Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Hier Einspruch gegen den Bußgeldbescheid prüfenEinspruch