Vorfahrt nicht beachtet
Bußgeld bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln
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Generell gelten in den meisten Ländern die sogenannten Vorfahrtsregeln. In Ländern mit Rechtsverkehr gilt grndsätzlich die Regelung "rechts vor links". Diese definiert, das derjenige, der von rechts kommt Vorfahrt hat und der andere verkehrsteilnehmer wartepflichtig ist.
Nebend er Rechts-vor-Links Regel kann die Vorfahrt auch durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die folgenden Verkehrszeichen:
- Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!
- Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren!
- Zeichen 301: Vorfahrt (nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)
- Zeichen 306: Vorfahrtstraße (gilt bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307 [Ende Vorfahrtstraße])
Bei einem Kreisverkehr gilt bei der Einfahrt die Rechts-vor-Links Regel, es sei denn,
vorfahrtregelnden Verkehrszeichen definieren eine andere Regelung.
Bußgeld bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln berechnen
Bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln (Vorfahrt, Stoppschild, rechts vor links) drohen laut Bußgeldkatalog folgende Regelungen für Bußgeld und Punkte in Flensburg:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren. | 10 | - |
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten wesentlich behindert. | 25 | - |
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet | 100 | 1 |
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 | 1 |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet | 70 | 1 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung