Fahrverbot, Ausnahme, Lkw
Nach § 25 Abs. 1, Satz 1 StVG kann ein Fahrverbot auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränkt..
[19.01.2007]
Recht
Nach § 25 Abs. 1, Satz 1 StVG kann ein Fahrverbot auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränkt werden. Eine solche Beschränkung ist in der Regel vom Gericht anzuordnen, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme für den betreffenden Autofahrer ausreicht und ein generelles Fahrverbot nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Von dieser Ausnahmeregelung machen die Gerichte nur äußerst zurückhaltend Gebrauch.
Das Bayerische Oberste Landesgericht beschränkte im vorliegenden Fall ein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängtes einmonatiges Fahrverbot auf das Führen von Personenkraftwagen. Der Verurteilte, der die Geschwindigkeitsübertretung mit seinem Privat-Pkw begangen hatte, war im väterlichen Betrieb der einzige Mitarbeiter mit einem Lkw-Führerschein. Da zum Führen des betrieblichen Lastkraftwagens, bei dem es sich um ein Spezialfahrzeug zur Abfallentsorgung handelte, besondere Kenntnisse erforderlich sind, erschwerte dies die Einstellung eines Ersatzfahrers erheblich. Der Autofahrer musste daher nur für einen Monat auf Fahrten mit Personenkraftwagen verzichten. Den elterlichen Lkw durfte er weiterfahren.