Diebstahl von Auto in Italien
Die Vollkaskoversicherung wollte bei einem..
[19.01.2007]
Recht
Die Vollkaskoversicherung wollte bei einem Autodiebstahl in Italien nicht zahlen, weil der DM 60.000,- teure Wagen zwar verschlossen, aber nachts an einer beleuchteten Straße im Stadtzentrum stand. Das sei in Italien grob fahrlässig, der Fahrer hätte in einer bewachten Garage parken müßen. Falsch, sagte das Gericht. Bei diesem geringen Autowert sei das Parken in Sichtweite vom Hotel ausreichend vorsichtig gewesen.
Oberlandesgericht Zweibrücken AZ 1 U 65/94