Versicherungsschutz im Ausland
Bei einer Autofahrt ins Ausland Versicherung prüfen
Wer mit dem Auto eine Auslandsreise plant, sollte vor dem geplanten Fahrtantritt einen Blick in die Unterlagen seiner Kfz-Versicherung werfen, bevor es im Ausland ein böses Erwachen gibt. Dabei sollte in erster Linie der Geltungsbereich der KfZ-Haftpflicht beachtet werden, der in den Unterlagen der Vollkasko- und Teilkaksoversicherung angegeben ist. Generell gilt die KfZ-Haftpflichtversicherung nur in Europa und den Teilen der Welt, die politisch gesehen zur EU gehören, wie zum Beispiel den Kanalinseln, Madeira oder auch den Kanaren.
Bei Autoreisen, zum Beispiel in den asiatischen Teil der Türkei oder Marokko, muss hingegen vorab der Geltungsbereich bei der eigenen Versicherung erweitert werden. Wichtig ist dabei vor allem das Vorlegen der sogenannten "Grüne Karte" an der Landesgrenze. Die Karte gilt als Versicherungsnachweis und enthält auch den entsprechenden Geltungsbereich. In der Regel bekommt der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflicht diese für jedes laufende Jahr automatisch zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Grüne Karte jederzeit ohne Probleme bei der eigenen Versicherung angefordert werden. Generell empfiehlt es sich die Karte sicherheitshalber bei jeder Auslandsfahrt zur Hand zu haben, da diese bei Unfällen oftmals auch in Europäischen Ländern wie Italien oder Polen gewünscht wird.
Auch der Europäische Unfallbericht, der ebenfalls bei jeder Versicherung erhältlich ist, erleichtert in allen nicht-deutschsprachigen Ländern die Dokumentierung eines Unfalls und die damit verbundene Schadensregulierung. Daher empfiehlt es sich auch diesen in doppelter Ausführung mit sich zu führen.
Da viele Länder unterschiedlich hohe Mindest-Deckungssummen in der Haftpflicht-Police verlangen, sollte diese je nach Reiseziel vor einem Fahrtantritt ebenfalls überprüft werden. Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, den die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Im Normalfall sind die in Deutschland angesetzten Deckungssummen innerhalb Europas absolut ausreichend. Bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland empfiehlt es ich jedoch, die Deckungssumme besonders unter die Lupe zu nehmen. Ist diese nämlich niedriger als eine Million Euro, kann der Mieter im Unglücksfall auf den restlichen Kosten sitzen bleiben.
Dachgepäckträger und anderes Mietwagen-Zubehör sind in der Regel über die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl mitversichert. Eine detaillierte Liste aller versicherten Gegenstände findet der Fahrer des Wagens in den Allgemeinen Bedingungen der Kaskoversicherungsunterlagen. Zu Beachten ist auch, dass viele Mietwagenunternehmen ihren Kaskoschutz bei Reisen nach Süd- oder Osteuropa wegen des hohen Diebstahlrisikos häufig einschränken. In einem rechtsgültigen Mietvertrag muss in den Unterlagen jedoch explizit darauf hingewiesen werden.
Bei einer geplanten Auslandsreise lohnt sich oftmals auch der Abschluss weiterer Versicherungen. Als Bestandteil von Kfz-Haftpflichtversicherungen wird häufig ein Schutzbrief angeboten, der Hilfe bei Pannen und Unfällen zusichert. Die sogenannte Mallorca-Police begleicht darüber Haftpflichtschäden bei Unfällen mit einem Mietwagen.
Empfehlenswert ist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung die unter Umständen Kosten übernimmt, die die normale Krankenkasse nur partiell oder gar nicht zahlen würde. Für Urlauber mit eigenen Booten oder Campingwagen sind ebenfalls Zusatzversicherungen wie eine Campingversicherung oder Boots-Haftpflicht zu empfehlen. Informieren Sie sich daher einige Wochen vor dem Reiseantritt bei seiner Versicherung über sinnvolle Versicherungsergänzungen.