Strafen auch bei geringen Promillewerte
Auch in der Glühweinzeit gilt: Wer Alkohol trinkt sollte die Finger vom Lenkrad lassen
Winterzeit ist Glühweinzeit. Auf Weihnachts- und Wochenmärkten fließen derzeit Getränke wie Glühwein, Lumumba, Irish Coffee und verschiedene Punschsorten in Strömen. Nach dem Genuss der wärmenden Getränke stellt sich jedoch häufig die Frage, wie man den Weg nach Hause bestreitet. Die bequemste Variante scheint für viele das eigene Auto zu sein. Jedoch können selbst geringe Promillewerte unter Umständen zum Führerscheinentzug führen.
Ein Becher Glühwein kann bis zu 1.500 Euro kosten
Ein Becher Glühwein hat es in sich. So hat ein 80 kg schwerer Mann nach dem Konsum eines solchen bereits einen Promillewert von 0,3. Bei einem solchen Wert befindet man sich zwar noch im Rahmen der Legalität, jedoch ist die Unfallgefahr nach statistischen Werten bereits um 50 Prozent erhöht. Eine 60 kg leichte Frau hätte nach einem Becher bereits eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille und müsste eine hohe Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro und ggf. 4 Punkte in Flensburg fürchten. Sollte der Glühwein auch noch einen Schuss Rum oder Amaretto enthalten haben, fallen die Werte natürlich entsprechend höher aus.
Promillerechner mit zweifelhafter Genauigkeit
Viele Menschen vertrauen heute auf technische Hilfsmittel, um zu bestimmen ob Sie noch fahrtüchtig sind. Diese gibt es z.B. in Form von elektronischen Geräten zur Messung des Alkoholgehalts in der Atemluft, oder als Promillerechner im Internet. Letztere ermöglichen einen Schätzwert, der durch die Eingabe von Körpergröße, Gewicht, Alter und verzehrte Getränke eine ungefähre Blutalkoholkonzentration berechnet. Allerdings können solche Promillerechner niemals alle relevanten Faktoren berücksichtigen und sollten daher mit Bedacht genutzt werden. So kann ein Glühwein durch den enthaltenen Zucker schneller in den Blutkreislauf aufgenommen werden. Zudem lässt die angenehme Wärme des Getränks den Alkohol schneller zu Kopf steigen. Dies führt in der Realität schnell zu deutlich höheren Werten, als es der Promillerechner vermuten lässt. Zudem ist der Wert eines solchen Rechners niemals von rechtlicher Bewandtnis: für die Polizei ist ausschließlich die Alkoholkonzentration im Atem („einmal Pusten bitte!“) oder die Blutalkoholkonzentration relevant, die von einem Gerichtsmediziner bestimmt wird.
Auch geringere Promillewerte können zu Führerscheinentzug führen
Es ist ein Fehler zu glauben, dass der bekannte Wert von 0,5 Promille eine starre Grenze zwischen legalem und illegalem Fahren darstellt. Sprich: Erst ab einem erwiesenen Wert von 0,5 Promille ist der Lappen weg. Das ist falsch. Der entscheidende Paragraph im Strafgesetzbuch; § 316 StGB spricht davon, dass derjenige bestraft wird, welcher „im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke (...) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“. Wer also trotz einer Konzentration von z.B. 0,3 Promille in Schlangenlinien fährt oder den Polizisten / Ordnungsbeamten durch sonstiges unsicheres Fahren auffällt muss trotzdem mit Geldstrafen, Punkten oder dem Führerscheinentzug rechnen. Der Wert von 0,5 Promille ist somit nur der absolute Höchstwert.
Zudem ist zu beachten: Wer trinkt und fährt handelt stets fahrlässig. Sollte also ein Unfall passieren und jemand zu Schaden kommen, droht eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung und im Fall der Fälle auch Tötung! Doch selbst wenn es (hoffentlich) nicht so weit kommt, gilt: Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, darf mehr für die Kfz-Versicherung zahlen. Die Versicherung interpretiert dies nämlich als grob fahrlässigen Umgang mit dem Fahrzeug.
Nerven und Geld sparen: Taxi fahren
Unser Tipp an Sie: Gehen Sie auf Nummer sich und entscheiden Sie sich für öffentliche Verkehrsmittel oder stecken sie das gesparte Geld in ein komfortable Taxifahrt. Damit tun Sie sich und allen anderen Verkehrsteilnehmern einen großen Gefallen.