Kfz-Versicherung wechseln
Darauf müssen Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten
Bei der Kfz-Versicherung, bzw. Kfz-Haftpflicht, handelt es sich hierzulande um eine sogenannte Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber schreibt also für jedes angemeldete Auto eine solche Versicherung vor, damit etwaige Schadensersatzansprüche reguliert werden können. Für den Versicherungsnehmer spielt die Höhe der Versicherungsprämie eine wichtige Rolle bei der Wahl des Versicherers. Um diesen Kostenfaktor möglichst gering zu halten, kann sich der Wechsel einer Kfz-Versicherung lohnen. Dadurch können laut dem Deutschen Institut für Service-Qualität bis zu 57 Prozent gespart werden. Allein im Jahr 2014 maachten 2,18 Millionen Kunden von dieser Wechselmöglichkeit Gebrauch. Doch wann kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden und was müssen Versicherungskunden dabei beachten?
Kfz-Versicherung kündigen – Fristen und Termine
Wer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss sowohl Laufzeit als auch Kündigungsfrist einhalten, die in §5 Abs. 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) festgelegt sind. Demnach hat eine Kfz-Versicherung eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wann genau Sie kündigen müssen, geht aus Ihren Versicherungsunterlagen hervor. Dort finden Sie das individuelle Abschlussdatum beziehungsweise das Startdatum der bisherigen Autoversicherung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Meist ist auch eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich. Jedoch ist stets die sogenannte Hauptfälligkeit zu beachten, also der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsvertrages. Diese tritt meistens am 1. Januar ein. Sofern zur nächsten Hauptfälligkeit ein Kfz-Versicherungswechsel angestrebt wird, muss die Kündigung der alten Kfz-Versicherung also bis spätestens zum 30. November des Vorjahres erfolgen.
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten der Kfz-Versicherung, gibt es in bestimmten Fällen auch Sonderkündigungsrechte. Sollte der Versicherer z.B. die Prämie erhöhen, ohne gleichzeitig den Versicherungsschutz angemessen zu verbessern, kann der Versicherte nach §40 VVG die Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls haben beide Parteien nach § 92 VVG das Recht, innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag zu kündigen. Zudem kann seine Kfz-Versicherung kündigen, wer sein Auto verkauft. Diese Sonderkündigungsrechte ermöglichen auch einen Wechsel nach dem 30. November. Sofern von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird, muss im Kündigungsschreiben ausdrücklich Bezug auf den Kündigungsgrund genommen werden. Anderenfalls kann die Versicherung eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen.
Worauf ist bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung zu achten?
Wer sich für einen Wechsel der eigenen Kfz-Versicherung interessiert, sollte sich vorher darüber klar werden, welche Versicherungsleistungen er wirklich benötigt. Neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflicht, die Schadensersatzansprüche aus Personen- oder Sachschäden beim Unfallgegner abdeckt, sollte auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die z.B. für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs aufkommt. Dabei kann zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung gewählt werden. Während die Teilkasko Schäden wie z.B. Diebstahl, Brand und Explosion abdeckt, reguliert die Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug die durch Eigenverschuldung, Vandalismus und Fahrerflucht entstanden sind. Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem bei Fahrzeugen mit einem hohen Fahrzeugwert und einem Alter von bis zu fünf Jahren empfehlenswert.
Ist ein Wechsel der Autoversicherung immer sinnvoll?
In der Versicherungsbranche wird gerade bei der Kfz-Versicherung von großen Sparpotenzialen gesprochen. Grundsätzlich ist dies auch richtig und gerade zum Stichtag im November locken viele Versicherer mit besonders günstigen Konditionen. Doch wer bereits einen günstigen Tarif gefunden hat, sollte im Folgejahr genau vergleichen, ob sich ein erneuter Wechsel wirklich lohnt. Gerade wenn man mit dem Service der aktuellen Kfz-Versicherung zufrieden ist, muss ein Wechsel nicht immer sinnvoll sein. Ratsam ist ein jährlicher Versicherungsvergleich, zum Beispiel bei Toptarif, aber allemal. So lassen sich die Leistungen der Versicherer schnell und kostenlos miteinander vergleichen und die günstigsten Versicherungskonditionen herausfinden.