Kennzeichenmitnahme: Altkennzeichen stehen hoch im Kurs

Kfz-Kennzeichen mitnehmen - so geht's

[11.09.2015] Ratgeber | al

Die Autofahrer hierzulande mögen Ihre individuellen Kfz-Kennzeichen. Viele möchten ihr altes Nummernschild aus Nostalgie oder aufgrund des lokalen Zugehörigkeitsgefühls nicht aufgeben. Das muss seit Beginn diesen Jahres auch nicht mehr sein. Seither ist die Mitnahme des alten Kennzeichens auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erlaubt. Die Kennzeichenmitnahme ist mit geringeren Kosten und einem überschaubaren bürokratischen Aufwand verbunden. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.

Kfz-Kennzeichen
Die Mitnahme von Kfz-Kennzeichen wird in Deutschland immer häufiger genutzt, Foto: © VRD

Behördengang weiterhin notwendig

Seit dem 1. Januar 2015 Jahres dürfen Autofahrer bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein Stück Heimat in Form ihres alten Kennzeichens an den neuen Wohnort mitnehmen. Somit entfällt die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, jedoch muss man den Behördengang für eine Ummeldung des Fahrzeugs noch immer auf sich nehmen. Dafür entfallen jedoch die Kosten für die Anfertigung eines neuen Kfz-Kennzeichens, die sich auf rund 20 Euro belaufen. Zudem fällt die Grundgebühr für die Ummeldung bei einer Mitnahme des Kennzeichens günstiger aus als bei einem Wechsel des Nummernschilds. Für die Ummeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsbehörde sind lediglich die neuen Adressdaten in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Abmahnung. Wird auch dieser Aufruf ignoriert, droht eine Strafgebühr in Höhe von 100 Euro. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Für die Ummeldung des Fahrzeugs im Zuge eines Umzugs sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, bei älteren Fahrzeug handelt es sich hierbei um den Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Im Falle einer Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Ausweisdokument inklusive Meldebescheinigung des Bevollmächtigten einzureichen
  • Einige Zulassungsstellen fordern darüber hinaus die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer an. Um lange Wartezeiten beim Behördengang zu vermeiden, bieten viele Zulassungsstellen mittlerweile eine Terminvereinbarung über das Internet an.

    Kennzeichenmitnahme online beantragen

    Auch bei einem Fahrzeugwechsel ist die Mitnahme eines alten Kfz-Kennzeichens möglich. Nach der Abmeldung des alten Fahrzeugs wird die Kennzeichenkombination wieder nutzbar, der Halter kann also eine direkte Wiederverwendung seines vorherigen Nummernschildes beantragen. Die Gebühren variieren je nach Zulassungsstelle, Auskunft darüber gibt die zuständige Kfz-Behörde. Ist die ausgewählte Kennzeichenkombination von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abgesegnet und verbindlich zugeteilt, kann die Beantragung des neuen Nummernschildes erfolgen. Kfz-Kennzeichen können mittlerweile bequem und günstig im Internet bestellt werden. Dadurch kann man sich den Weg zum niedergelassenen Schilderdienst und weitere Wartezeiten sparen.

    Ausnahmen von der Kennzeichen-Mitnahme-Regelung

    In einigen Fällen ist eine Kennzeichenmitnahme nicht möglich, beispielsweise wenn es durch einen Verkauf eines Fahrzeugs zu einem Halterwechsel kommt. Der neue Halter muss ein neues Kennzeichen beantragen, dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug im gleichen Bezirk oder in eine andere Gegend mit anderen Zuständigkeiten verkauft wird. Wenn, wie oben beschrieben, eine Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug erfolgt, muss der Halter beim nächsten Fahrzeugwechsel ein neues Kennzeichen beantragen. Die zuständige Zulassungsstelle vergibt dann ein neues Nummernschild mit dem entsprechenden regionalen Kürzel.

    Beantragung eines Wunschkennzeichens

    Natürlich ist die Mitnahme eines Autokennzeichens freiwillig. Man kann also weiterhin ein neues Nummernschild beantragen. Wer sich eine bestimmte Wunschkombination reservieren lassen möchte, kann dafür einen Reservierungsservice beauftragen oder die Reservierung online, telefonisch oder vor Ort erledigen. Dafür wird eine Gebühr von 12,80 Euro fällig. Zudem werden folgende Unterlagen für die Beantragung des Wunschkennzeichens benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I+II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung für die neue Adresse
    • elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung
    • neues Kfz-Kennzeichen
    • gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung)
    • gültiger Nachweis über die letzte Abgasuntersuchung (AU)
    • Im Falle einer Beantragung durch eine bevollmächtigte Person eine Vollmacht des Fahrzeughalters in schriftlicher Form und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
    • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer Bei einem Firmenwagen sind zudem die Gewerbeanmeldung sowie der Handelsregisterauszug, falls ein Eintrag vorhanden ist, vorzulegen. Vereine müssen einen Vereinsregisterauszug vorzeigen können.