Fan-Artikel am Auto - Was ist erlaubt und was nicht?
WM-Schmuck am Auto kann Versicherungsschutz beeinflussen
Mit einem großen Fußballturnier wie EM oder WM kommt bei vielen auch der Wunsch auf, die Zuneigung zur Lieblingsnationalmannschaft durch verschiedene Devotionalien am Auto kund zu tun. Ob Fähnchen am Seitenfenster, Spiegelüberzieher in Nationalfarben oder eine quer über die Motorhaube gespannten Landesflagge - Autofahrer sind bei diesem Thema äußerst kreativ. Die Schmückungsorgien mit derartigen Fan-Artikeln nehmen mitunter groteske Züge an, gehören seit der WM in Deutschland im Jahr 2006 aber fest zum Straßenbild. Jedoch sollten Sie bei aller Begeisterung einige Punkte beachten, um die Verkehrssicherheit und vor allem Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Fan-Artikel müssen sicher befestigt sein
Grundsätzlich ist die farbenfrohe Dekoration am Auto erlaubt. Allerdings muss der Fahrer sicherstellen, dass Artikel wie die bekannten, kleinen schwarz-rot-goldenen Fähnchen am Seitenfenster jederzeit sicher befestigt sind, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Daher sollte die Befestigung der Fanartikel immer wieder kontrolliert werden. Zudem dürfen Artikel dieser Art die Sicht des Fahrers auf den Straßenverkehr nicht negativ beeinflussen und auch sein Gehör darf durch die Dekoration nicht beeinträchtigt werden. Desweiteren dürfen Bauteile wie Seitenspiegel, Innenspiegel oder Blinkleuchten nicht verdeckt werden.
Ein Beispiel: Ist eine großflächige Fahne auf der Motorhaube angebracht und nur unzureichend befestigt, kann sich diese bei höherer Geschwindigkeit lösen und die Windschutzscheibe verdecken. Das gefährdet nicht nur die Fahrzeuginsassen sondern alle Verkehrsteilnehmer. Daher sollten Sie vor allem auf Bundesstraßen und Autobahnen auf solche Fan-Artikel verzichten.
Auch auf das Fähnchen am Seitenfenster ist z.B. bei einer Fahrt über die Autobahn kategorisch zu verzichten, da die Plastikhalterung nicht für derartige Geschwindigkeiten konstruiert ist. Bricht eine solche Fahne ab und beschädigt ein anderes Fahrzeug oder verletzt im schlimmsten Fall sogar einen anderen Verkehrsteilnehmer, haftet der Fahrer des beflaggten Fahrzeugs. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall sogar die Schadenzahlung verweigern, da ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für ein Kraftfahrzeug ist. Grundsätzlich verboten sind zudem große Fahnen und Banner, die gerne aus dem Autofenster gehalten werden.
Erhöhtes Einbruchsrisiko
Autofahnen am Seitenfenster bergen noch ein anderes Risiko: gegebenenfalls können die Fenster wegen der Plastikhalterung nicht mehr komplett geschlossen werden. Dieser Umstand erhöht das Einbruchsrisiko. Da Einbrechern also der Zugang zum Auto erleichtert wird, ist auch der Schutz der Kasko-Versicherung gegen Einbruch und den Diebstahl des Fahrzeugs gefährdet. Daher sollten Sie die Aufsteck-Fähnchen immer entfernen und die Fenster vollständig schließen, sobald Sie das Fahrzeug abstellen.