Checkliste zur PKW-Ummeldung

Gebrauchtwagenkauf: Ummelden nicht vergessen

[10.05.2007] Ratgeber

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, verpflichtet sich, das Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden. Dazu brauchen Käufer den Fahrzeugbrief und -schein (oder die Abmeldebestätigung), gültige Bescheinigungen über die letzten Haupt- und Abgasuntersuchung, die Versicherungs-bestätigungskarte sowie den Personal-ausweis. Personen, die ihr Fahrzeug nicht selbst anmelden, müssen denjenigen, der das Fahrzeug anmeldet, schriftlich bevollmächtigen sowie den Personalausweis mitgeben.


Die Autoversicherung ist immer auf das Fahrzeug ausgestellt und geht automatisch auf den neuen Käufer über. Wollen Käufer die alte Versicherung nicht behalten, besorgen sie sich eine neue Versicherungsbestätigungskarte. Diese müssen sie dann auch bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Ummeldungsfrist im Kaufvertrag festhalten

Da der Verkäufer für ein nicht umgemeldetes Fahrzeug für die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer haftet, empfiehlt es sich, gemeinsam zur Zulassungsstelle zu gehen oder das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte im Kaufvertrag auf jeden Fall der späteste Termin für die Ummeldung vermerkt werden, damit der Käufer sich dazu verpflichtet.


Außerdem ist es sinnvoll, Kaufvertragsvordrucke mit zwei zusätzlichen Karten zur Information des Straßenverkehrsamts und der
Versicherung zu benutzen.