Beim Reifenkauf unbedingt auf das Alter achten
Vorsicht Mogelpackung
Käufern von Neureifen wird geraten, beim Händler nach dem Alter der Reifen zu fragen und auf Produkte zu bestehen, die nicht älter als 2 Jahre sind. Anlass für diesen Hinweis ist ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Az.: 82 C 460/02), wonach Pneus ohne besondere Kennzeichnung selbst dann als Neureifen verkauft werden dürfen, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.
Unabhängig von Veränderungen der Produkteigenschaften während der Lagerung, muss der Verbraucher nach Ansicht des ADAC beim Kauf 5 Jahre alter "Ladenhüter" deutliche Nachteile in Kauf nehmen. Da Reifen spätestens 10 Jahre nach der Herstellung ausgetauscht werden sollten, halbiert sich die Nutzungsdauer dieser lange gelagerter Reifen. Dies zwingt besonders zum Wechsel wenig gefahrener Winterreifen mit ausreichendem Profil.
An bestimmten Anhängern sind über 6 Jahre alte Reifen gar nicht zulässig. Diese 5 Jahre alten "Neureifen" können also nur ein Jahr gefahren werden. Darüber hinaus kann die Ersatzbeschaffung von defekten älteren Reifen Probleme bereiten. Weiterer Nachteil: Ältere Reifen entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Das Produktionsdatum eines Reifens lässt sich leicht aus der DOT-Nummer auf einer Reifenflanke ablesen. Die ersten 2 Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten 2 für das Herstellungsjahr (z.B. 3704: 37. Woche, Jahr 2004).