Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr
Vorsicht beim Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss
Seit dem Frühjahr 2017 ist es möglich, Cannabisprodukte bei medizinischem Bedarf mit ärztlicher Veschreibung auf Rezept zu beziehen. Aktuell sind davon in Deutschland rund 1.000 Menschen betroffen. Die rechtliche Situation in Bezug auf den Straßenverkehr ist klar geregelt. Solange keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, dürfen die betroffenen Patienten auch mit dem Auto fahren. Andernfalls drohen allerdings strafrechtliche Konsequenzen, bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Einstellungs- und Eingewöhnungsphase
Prinzipiell sollte es bei gut eingestellten und eingewöhnten Patienten zu keinen Beeinträchtigungen beim Führen eines Fahrzeugs kommen. Die rechtliche Betrachtung unterscheidet nicht zwischen Patienten, die mit Cannabis behandelt werden und solchen, die unter Dauermedikation mit anderen psychoaktiven Arzneimitteln stehen. Genauso wie in jenem Fall ist es Aufgabe der Ärzte, bei der Verordnung des Medikaments über Nebenwirkungen aufzuklären, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können. Danach liegt es in der Verantwortung des Patienten, bei Anzeichen von Problemen auf das Autofahren zu verzichten.
Auswirkungen von Cannabis beim Führen eines Fahrzeugs
Im Gegensatz zu anderen Präparaten wird Cannabis ohne Beipackzettel abgegeben. Somit sind natürlich auch keine verlässlichen Angaben zur Dosierung und Anwendung vorhanden. Daher ist höchste Vorsicht geboten, wenn sich ein Patient nach dem Konsum von Cannabis an das Steuer seines Fahrzeugs setzt. Nach einem Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Cannabis-Konsumenten grundsätzlich verpflichtet, selbstständig herauszufinden, ob er oder sie verkehrstüchtig ist (Az. 4 StR 422/15). Das BGH spricht in diesem Zusammenhang von einer "gehörigen Selbstprüfung" sowie einer "Einholung fachkundigen Rats".
Denn es ist nicht einfach die Menge der Droge zu bestimmen, die die Fahrtüchtigkeit tatsächlich beeinflusst. Einerseits lässt die Konzentration der Wirksubstanz THC im Blut keinen direkten Rückschluss auf den Einfluss auf das Fahrvermögen zu. Auch die Menge des konsumierten Medikaments kann daraus nicht abgeleitet werden. Auf der anderen Seite unterscheiden sich die verfügbaren Präparate sowohl in der Darreichungsform als auch in der Wirkstoffkonzentration erheblich. Zudem reagiert jeder Patient abhängig von seiner Konstitution anders auf den Konsum von Cannabis.
Vorsichtsmaßnahmen für betroffene Patienten
Betroffenen Patienten wird nicht nur empfohlen, besondere Vorsicht beim Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss der Medikation an den Tag zu legen. Außerdem sollten sie sicherheitshalber eine Kopie ihrer Therapiebescheinigung oder ihres letzten Rezepts bei sich zu führen. Darüberhinaus ist es natürlich wichtig, stets die verordnete und eingestellte Dosis und Einnahme einzuhalten. Besondere Vorsicht muss auch in Bezug auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten an den Tag gelegt werden, insbesondere auch geringer Mengen an Alkohol. Im Zweifelsfall sollte unbedingt auf das Fahren verzichtet werden.