Fahrgemeinschaften
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Wissenswertes zu Fahrgemeinschaften

Welcher Versicherungsschutz gilt bei Fahrgemeinschaften

[18.10.2018] | gl

Fahrgemeinschaften sind aus vielerlei Hinsicht sinnvoll. Zum einen senken Sie die Kosten pro Fahrt durch die Möglichkeit, etwa die Benzinkosten auf alle Mitfahrer aufzuteilen. Zum anderen vermindern Sie effektiv das Verkehrsaufkommen, was die Umwelt schont und die häufig überlasteten Straßen in unseren Städten entlastet. Vor allem für Pendler bietet sich dieses Mobilitätskonzept an. Dennoch fahren noch immer viele Arbeitnehmer einzeln in ihrem Auto zur Arbeit. Das mag vor allem daran liegen, dass viele verunsichert sind, wie zum Beispiel bei einem Unfall Fragen der Haftung und Versicherung geregelt sind.

Für wen bietet sich eine Fahrgemeinschaft an?

Vor allem für Berufstätige mit dem selben Ziel bietet es sich an, sich in einer privaten Fahrgemeinschaft zusammenzuschließen. Vor für allem Pendler, die täglich eine größere Strecke zurückzulegen haben, ist eine Mitfahrgelegenheit eine lohnende Alternative zu Fahrten mit dem eigenen Auto. Denn auch wenn die sogenannte Entfernungspauschale eine steuerliche Entlastung bietet, können Berufspendler durch eine Fahrgemeinschaft viel Geld sparen. Immerhin werden alle Mitfahrer an den Kosten pro Fahrt beteiligt. Wie dies im einzelnen geregelt ist, muss die Fahrgemeinschaft allerdings individuell vereinbaren. Meist wird ein Pauschalbetrag pro Monat vereinbart, der sich nach der zurückgelegten Distanz, dem Kraftstoff-Verbrauch des Autos und der Häufigkeit der Fahrten richtet. Sollten sich die Fahrer jedoch regelmäßig abwechseln, muss kein finanzieller Ausgleich stattfinden. Immerhin tragen alle Beteiligten vergleichbare Kosten für den Unterhalt und Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs.

Wie findet man eine Mitfahrgelegenheit?

Am besten fragt man zuerst die Kollegen im Betrieb. Häufig wohnen einige nicht allzu weit voneinander entfernt, so dass sich für regelmäßige Fahrten grundsätzlich eine Mitfahgelegenheit anbietet. Sollte die Suche nach einem passenden Mitfahrer jedoch nicht auf Anhieb klappen, könnte auch ein Aushang am schwarzen Brett den erwünschten Erfolg bieten. Alternativ stehen natürlich auch verschiedene Internet-Dienste zur Verfügung, die sich auf die Organisation von Mitfahrangelegenheiten spezialisiert haben. Eine solche Mitfahrzentralen bringt per App oder Online-Portal Fahrer und Mitfahrer zusammen und ermöglicht die Koordination von Treffpunkt und die Abfahrtszeit. Kostenlos sind die meisten jedoch nicht. Ein weiteres Angebot ist zum Beispiel der ADAC-Mitfahrerclub über den kostenlos Fahrten in 33 Ländern vereinbart werden können.

Wie sichert man sich bei einer Fahrgemeinschaft ab?

Sollte es im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zu einem Unfall kommen, haftet die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers für die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch etwaige Schmerzensgelder sind dadurch abgedeckt. Sofern der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall herbeigeführt hat, so können die Mitfahrer Schadenersatzansprüche gegen dessen  Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Somit sind alle Mitfahrer abgesichert. Der Fahrer selbst kann hingegen keine Leistungen von der Haftpflichtversicherung erwarten.

Des Weiteren ist festzuhalten, dass Arbeitnehmer auf dem Weg von und zu ihrer Arbeitsstätte grundsätzlich über den Arbeitgeber versichert sind. Sollte es also auf einer solchen Autofahrt zu einem Unfall kommen, wird neben der Kfz-Versicherung die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch genommen. So sind Kosten wie etwa Berufshilfe, Heilbehandlung, oder auch Verletzten- und Hinterbliebenenrenten sowie Sterbegeld abgedeckt. Für Sachschäden oder Schmerzensgeld kommt die Unfallversicherung hingegen nicht auf. Diese grundsätzlichen Regelungen der Unfallversicherung kann auch auf Fahrgemeinschaften angewendet werden. Allerdings sollte stehts der kürzeste Weg zum und vom Arbeitsplatz genommen werden, inklusive der Strecken um die Mitfahrer einzusammeln. Andernfalls könnte die Versicherung die Regulierung verweigern, da per Definition kein sogenannter Wegeunfall vorliegt.